ich habe eine Testament von meinen Ehemann, wo drin steht, dass ich Wohnrechtrecht im haus habe, was sein Sohn erbt. Aber es steht nicht im Grundbuch.?
guten Tag. vielleicht kennt sich jeman damit aus.
Ich habe eine Testament vom Notar , wo drin steht, dass ich Wohnrecht auf Lebenszeit im Haus meines Mannes habe, was sein Sohn erbt. Aber es steht nichts davon im Grundbuch. Muss der Notar das ans Amtsgericht weiterleiten oder der Sohn meines verstorbenes Mannes? Gruss und Danke schonmal im voraus.
6 Antworten
Sie können das testamentarisch verfügte Wohnrecht mit Zustimmung des Eigentümers ins Grundbuch eintragen lassen. Verweigert der die Zustimmung, können Sie auf die Eintragung des lebenlänglichen Rechtes zu Ihrer persönlichen Absicherung klagen.
Das ist ein Vermächtnis und der Erbe hat über den Notar die Eintragung des Wohnrechts im Grundbuch zu veranlassen
nach der Testamentseröffnung muss der Notar die Eintragung ins Grundbuch beantragen.
Ist dein Mann erst gestorben und das Testament wurde erst eröffnet? Dann ist der Sohn vermutlich auch noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. In dem Fall würde ich mit Sohn und Testament zu einem Notar und die Berichtigung des Grundbuches mit gleichzeitiger Eintragung des Wohnrechtes beantragen.
Ist der Sohn bereits im Grundbuch als Eigentümer eingetragen, benötigst du für die Eintragung des Wohnrechtes sein Einverständnis, wobei auch hier die Unterschrift des Sohnes von einem Notar beglaubigt werden muss.
Fragen Sie den Notar.