ich habe eine Testament von meinen Ehemann, wo drin steht, dass ich Wohnrechtrecht im haus habe, was sein Sohn erbt. Aber es steht nicht im Grundbuch.?

6 Antworten

Sie können das testamentarisch verfügte Wohnrecht mit Zustimmung des Eigentümers  ins Grundbuch eintragen lassen. Verweigert der die Zustimmung, können Sie auf die Eintragung des lebenlänglichen Rechtes zu Ihrer persönlichen Absicherung klagen. 

nach der Testamentseröffnung muss der Notar die Eintragung ins Grundbuch beantragen.

Ist dein Mann erst gestorben und das Testament wurde erst eröffnet? Dann ist der Sohn vermutlich auch noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. In dem Fall würde ich mit Sohn und Testament zu einem Notar und die Berichtigung des Grundbuches mit gleichzeitiger Eintragung des Wohnrechtes beantragen. 

Ist der Sohn bereits im Grundbuch als Eigentümer eingetragen, benötigst du für die Eintragung des Wohnrechtes sein Einverständnis, wobei auch hier die Unterschrift des Sohnes von einem Notar beglaubigt werden muss. 

Fragen Sie den Notar.