nach eingestellten verfahren vor Gericht,beschlagnahmte Geräte kaputt wieder bekommen
******hallo ....
Ich hoffe es kann mir jemand meine Frage so beantworten,dass ich hinterher nicht doch mehr schlecht als Recht da stehe. Und zwar wurde vor ca. 1 halben Jahr mein Handy und der Lappi meines Bruders bei der Haus Durchsung bei mir mitgenommen.das verfahren wurde aber eingestellt und ich bekam die Geräte zurück. Aber ich bin entsetzt wie mit den Handy und den Laptop da umgegangen sein muss.Der Laptop war gerade 3 Wochen alt als sie ihn mit nahmen und das Handy hat auf der Rückseite ein neues originales Sony Erricson Gehäuse bekommen,weil das andere so zerkratzt war.Schutzfolien auf Display hatte ich auch extra immer drauf.Nun sieht mein Handy aus als hätte es ein Krieg mit gemacht,tiefe Kratzer sogar auf dem Display und nicht nur da.Das ganze Gehäuse sieht nur noch scheiße aus-der Akku war im Handy obwohl ich den bei der Beschlagnahmung aus den Handy raus genommen habe und alles komplett in die OVP gesteckt habe.Der Akku lässt sich da nicht mehr aufladen.Bei den Laptop war es ähnlich.Schutzfolie außen total verdreckt und zerknittert. Holzsplitter in der Tastatur und unter der Folie.Und der Akku stand bei 1 % und ließ sich nicht mehr aufladen.Super.das hieß für mich einen neuen kaufen und der hat mich 69,95 euro gekostet. Jetzt meine Frage,kann ich Schadensersatz verlangen oder muss ich das so hin nehmen?Es kann doch nicht sein dass die mit Geräten die sie mit nehmen so umgehen.Und bei den Schuhe die sie mit genommen haben fehlt jetzt bei der Rückgabe 1 Sportschuh. ich hoffe es kann mir ernsthaft jemand weiter helfen.bevor ich meinen Anwalt um frage und mich noch mehr kostet.
6 Antworten
Was eine frchheit, wenn es so ist.. Also du kannst als erstes ganz unverbindlich bei nem Anwalt deiner wahl anrufen und das nur mal erzählen. Bei rechtlichen fragen rate ich das gerne, und mach es auch selbst! das kostet nichts und die meisten machen es!
Und geh dich beschweren, bei den vorgesetzen vond enen du die geräte so wiederbekommen hast. aber kann ja nicht sein das die machen dürfenw as sie wollen.
alles gute
ich würde da zum schwein werden. die würden mich nich mehr aus ihrer wache raus bekommen bevopr ich die saxchen hab. kann von mir aus der papst im kettenhemd da stehen... aber ehrlich.
besser wäre wenn du dies noch beweisen klannst, bilder, zeugen und so. und wenns nich andwers geht würd ichd as vor gericht bringen,a uf jedenfall.. wenn du vllt nen anspruch drauf hast bekommst gerichtsbeihilfe, soweit ich weiß.
viel glück
Ja ja die Polizei, Dein Freund und Helfer. Ganz gleich ob Du schuldig bist oder nicht, es handelt sich um Dein Eigentum und muss anständig behandelt werden und Dir auch ordentlich zurückgegeben werden. Selbst wenn Du auf Handy oder Läppi illegales hättest, dürften sie es nicht herumtreten. So viel zur Theorie. Praktisch gesehen sind viele Polizisten abartige Menschen, respektieren Nichts und Niemanden (nur die Vorgesetzten), waren oftmals zu doof oder unumgänglich um irgentwas in der freien Wirtschaft zu werden. Anstatt die wirklich tickenden Zeitbomben auf der Strasse zu suchen geilen sie sich an Ladungssicherung auf wo dann noch hier oder da ein Gurt fehlt (ist doch wirklich lustig Achtung Kontrolle zu sehen wenn die Lkw kontrollieren). Genauso geht´s mit denen überall zu, anstatt wirkliche Verbrecher zu jagen suchen sie jemand Schwaches, ist doch leichter. Der und sein Eigentum werden dann behandelt wie wirklich Kriminelle. Das Schlimmste: Dieses Pack hält auch noch zusammen. Wenn Du die jetzt verklagst erinnern sich warscheinlich mehrere Beamte daran, dass sich die Sachen bereits in diesem Zustand befunden haben als sie beschlagnahmt wurden. Es tut mir leid Dir nicht grössere Hoffnung machen zu können, aber wenn Du bereits auf der Wache warst und Dich über den Zustand Deiner Sachen beschwert hast und da keinen Erfolg hattest wird es schwierig vor Gericht. Auf jeden Fall würde ich den Mangel bei der Wache kundtun, es auch von denen dokumentieren lassen und den Dienstleiter auf eine gütige Einigung ansprechen. Nebenher auch von einem RA beraten lassen. Vor Gericht einen Schadensersatz zu erwirken wird schwierig, ich weiss von einem Fall wo einem die Tür eingetreten wurde. Der hatte mit seinen Krücken (hatte ne Fussverletzung) etwas herumgealbert was ein amerikanischer Wachposten einer nahe gelegenen Kasserne gesehen und als Maschinenpistol-ähnlich meldete. Auf Gefahr in Verzug, nicht mal mit Durchsuchungsbefehl wurde seine Bude auf den Kopf gestellt, sein Eigentum zurtrampelt, aus Sammlungen einige Sachen gestohlen, usw. Als Kriegsveteran hatte er eine Schusswaffe, beim Amt mit der Seriennummer angemeldet, mit Waffenbesitzkarte, eigentlich völlig in Ordnung, nur das Amt hätte Ihm die Waffe nicht legalisieren dürfen. Er hatte also alles vom Amt für ihn notwendige um dieses Gewehr zu haben, weil es aber vom Amt fälschlicherweise ausgestellt wurde war das unrechtens. Er hat wegen dem Besitz keine Strafe bekommen, musste es halt abgeben. Dies war das Einzige, was die Polizei als Unrechtmässig gefunden hat und wurde nichtmal weiter geahndet. Trotzdem bekam er statt einer Entschädigung eine Rechnung über fast 6000,-DM für den Polizeieinsatz. Dies ist leider Realität wie die Polizei einem manchmal hilft.
ich würde einen Anwalt nehmen...aber du mußt Beweisen das die vorher nicht kaputt waren...und das wird sehr schwer werden....ich denke mal das du da kein Recht bekommst....ausage gegen aussage...leider....
ich hatte Besuch als die da waren und ich habe diese als Zeugen dabei behalten,ich versuche es erstmal..danke schön,und wenn nicht dann wurde es aber wenigstens einmal erwähnt
Weswegen haben die denn einen Durchsuchungsbeschluss erwirkt? Denke mal, selbst wenn das Verfahren eingestellt wurde, bist du nicht ganz unschuldig. Wer ersetzt von dir verursachte Schäden (bspw. Ladendiebstähle, die ja jeder ehrliche Käufer mittragen und finanzieren muss. Oder dasselbe bei illegalen Downloads etc.) ... Aber wehe, am eigenen Eigentum passiert mal was... Vielleicht war das eine "Lerneinheit" der Ordnungshüter. Dass du merkst, dass es nicht schön ist, wenn jemand sich an deinem Eigentum vergreift. Oder so. Könnte das sein?
****nein,es kann nicht sein.Zumal das wo ich mit rein gezogen werden sollte im September 2010 war und der Laptop im Februar 2011 erst gekauft wurde,was mit den Kaufvertrag auch bewiesen wurde.Also wenn das da so handelsüblich ist um es als Lerneinheit hin zu stellen,frage ich mich wieso der Richter und die Staatsanwaltschaft die ja mehr zu beurteilen haben dann vor Gericht nichts anderes behauptet haben.Also ist Deine Antwort eher dumm!!!
Hast du Fotos von den Geräten, wie sie aussahen? Wenn nein, kannst du nichts beweisen und solltest aus Kostengründen die Sache vergessen.
Ich sehe das nämlich auch so.Es muss auch wenn die Polizei der Meinung ist mit den Dingen auch vernünftig umgegangen werden und nicht davon ausgehen das die diese Geräte etc. die sie beschlagnahmen ja sowieso nicht mehr raus gegeben werden.Aber daran sieht man das man immer da schon als Schuldig abgestempelt und behandelt wird,und das hat nichts mit Menschlichkeit zu tun.ich werde mich dann mal danach erkundigen ob ich das ersetzt bekomme,wenigstens einen Teil...