Nach der Realschule Praktikum

3 Antworten

Du bist nicht bis 18 Schulpflichtig lediglich 10 Schuljahre das heißt du kannst auch Ausbildung oder ähnliches machen.


LeDandt 
Beitragsersteller
 10.06.2014, 15:58

ausbildung geht in die Schulpflicht rein!

Leute: Wir haben extra einen Zettel über die Aufklärung zu Schulpflicht erhalten, auf dem stand, das wir bis 18 Schulpflichtig sind. Irgendwas müssen wir machen, seis nun (Fach)Abi, Ausbild, Praktikum oder was auch sonst noch alles gibt.

Du musst nicht 18 Jahre alt sein um aus der Schulpflicht zu kommen, sondern 10 Schuljahre zusammen haben.

Für ein Praktikum braucht man keinen Träger sondern einen Praktikumsplatz bei einer Firma. Doch was soll das für ein Praktikum sein? Wo soll Dich das hinführen und warum? Warum keine Fachschule/Kolleg oder Ausbildung?

Irgendwie ist das alles nicht logisch für mich.


Politikopfer64  10.06.2014, 16:11

Mein Sohn sagt gerade er hätte den Wisch mit Schule bis 18 Jahre auch bekommen. Also lag ich falsch. Damit soll verhindert werden, dass nach der Schule rumgegammelt wird und die Schüler in die verschiedenen Maßnahmen kommen.

Das bedeutet dann im Umkehrschluss, dass Du Dich an einer Schule melden solltest. Die begleitet dann das Praktikum und berät Dich weiter.

Hallo

Die Regelungen in sind in jedem Bundesland unterschiedlich.

In Niedersachsen gibt es die Möglichkeit ein Jahrespraktikum zu machen, danach muss man dann noch ein Jahr zur Schule (12. Klasse vom Fachabi) und hat die Fachhochschulreife. Du kannst dich darüber ja mal an einer BBS informieren.

Du kannst dich auch mal bei der Agentur für Arbeit informieren. Dort gibt auch die Möglichkeit eine BVB-Maßnahme (Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen) zu machen. Das ist eine Maßnahme der Agentur für Arbeit, welche das Ziel hat, bei der Berufsauswahl zu unterstützen. In diesem Jahr macht man mehrere Praktikas.

Man kann auch ein EQ (Einstigesqualifizierungsjahr) machen. Das ist ein in der Regeln zwölfmonatiges Praktikum in einem Ausbildungsberuf. Dadurch kann man schonmal berufliche Erfahrungen in diesem Beruf sammeln. Die Praktikanten werden auch häufig danach in die Ausbildung übernommen. Hierbei kann das EQ als erstes Ausbildungsjahr angerechnet werden.

Also du kannst auch ohne Träger ein Praktikum machen, aber dann braucht der Betrieb dir dieses Praktikum nicht bezahlen. Bei einer BVB-Maßnahme oder EQ bekommst du von der Agentur für Arbeit BAB (Berufsausbildungsbeihilfe).

LG MIcky