Nach Aufbauseminar mit Alkohol erwischt, was nun?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da Alkohol für Fahranfänger in der Probezeit ein absolutes Tabu darstellt, so wirst Du mindestens mit einer schriftlichen Verwarnung durch die Führerscheinstelle samt Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung rechnen müssen.

Die Teilnahme daran ist keine Pflicht, aber noch ein weiterer A- oder zwei weitere B-Verstösse, und die Fahrerlaubnis wird Dir entzogen. Das zieht automatisch eine Sperrfist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis von 6 Monaten nach sich.

Eine MPU wirst Du danach vor einer möglichen Wiedererteilung mit positivem Ergebnis absolvieren müssen.

Soweit rein die Massregelungen entsprechend der Probezeit-Vorschriften.

Nun zum eigentlichen Hauptpunkt :

Vermutlich wirst Du nun erst einmal auf die Auswertung der Blutentnahme warten . Wenn auch dort eine vorwerfbare BAK von 1,10 Promille oder mehr festgestellt wurde, so wird die Fahrerlaubnis ebenfalls für mindestens 6 Monate entzogen werden. Zudem erwartet Dich ein Strafverfahren wegen "Trunkenheit im Verkehr".

Als Ersttäter(in) wirst Du hier vermutlich mit einer Geldstrafe zwischen ~ 40-60 "Tagessätzen" belegt werden, wenn Du "nur" nach Paragraf 316 StGB OHNE weitere besondere ( erhöhende ) Gefährdungsmomente ( Unfall mit Sach-  und / oder Personenschaden ) , bzw. 315c StGB ( gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr ) verurteilt wirst.

Ein "Tagessatz" entspricht 1/30 Deines monatlichen Brutto-Einkommens.

Auch hier KÖNNTE nach Ablauf der Sperrfrist ( min. 6 Monate ) eine MPU im Antragsverfahren auf Wiedererteilung der FE von der Führerscheinstelle angeordnet werden. Eingangs genannte Probezeit-Massnahmen entfallen in diesem Fall mit der Entziehung der Fahrerlaubnis.

Wenn Deine vorwerfbare BAK in der Blutprobe max. 0,5 - 1,09 Promille betrug, so wirst Du hier "nur" nach Ordnungsrecht ( Paragraf 24a StVG ) bestraft werden, was aber auch mindestens ein FAHRVERBOT von 3 Monaten bekommen. ( Fahrverbot ist KEINE Entziehung der FE ) 

Zudem bekommst Du 2 Punkte und eingangs erwähnte Probezeitregelungen würden "greifen"

Die Höhe des Bussgeldes richtet sich hier ebenfalls danach, in welchem Grade erhöhte Gefährdungsmomente und verkehrsrechtliche Vorentscheidungen ( z.B. StVG 24a ) im VZR eingetragen sind.

Sollte es in diesem Promillebereich aber zu einem Verkehrsunfall mit hohem Sachschaden und / oder Personenschaden gekommen sein, so kann auch hier der Straftatbestand 315c StGB ( Gefährdung des Strassenverkehrs ) hinzukommen. Dann gilt auch in diesem Fall Ähnliches, wie bei einer unfallfreien Fahrt mit BAK ab 1.10 Promille. Nur 315c wird hier in der Regel härter geahndet als ein "einfacher" 316 StGB. ( MPU im Anschluss auch hier möglich, wenn die FE entzogen wurde )

Kurz zusammengefasst:

Mindestens 3 bis 6 Monate zu Fuss gehen und mit finanziellen Belastungen im mittleren 3-stelligen bis in den 4-stelligen Bereich rechnen. MPU KÖNNTE je nach Ausgang der Verfahren drohen. ( besonders wenn es nach Strafrecht geahndet wird )

Crack  08.05.2016, 16:34

Das zieht automatisch eine Sperrfist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis von 6 Monaten nach sich.

In dem Fall sind es nur 3 Monate.

Ein "Tagessatz" entspricht 1/30 Deines monatlichen Brutto-Einkommens.

Netto, nicht Brutto.

Parhalia  08.05.2016, 16:51
@Crack

Ja, richtig korrigiert :

 - 3 Monate Sperrfrist bei Entziehung der FE nach dem Sanktionsrecht für Fahranfänger ( Stufe III ). Bei Entziehung wegen Verkehrsstrafsachen sind es mindestens 6 Monate Sperrfrist bis zu 5 Jahren.

 - Tagessätze in der Tat Netto, ggf. zudem noch mit Berücksichtigung an möglicherweise zu leistender Unterhaltszahlungen an Ehegattin  / Kindesmutter und Kindern.

user8787  08.05.2016, 16:43

Alkohol an Steuer war bereits mit 17 schon einmal ein Problem....

Zitat : 

Und zwar wurde ich mit 17 Jahren mit Alkohol am Steuer erwischt. Folge war eine Teilnahme an einem Verkehrsseminar.

Parhalia  08.05.2016, 16:54
@user8787

Diese sanktionsverschärfenden Eventualitäten habe ich in meiner Antwort bereits kurz  angesprochen.

Deine Frage ist missverständlich.
Wurdest Du bereits einmal mit Alkohol erwischt und gab es dafür die Teilnahme am Seminar oder war das ASF für die Geschwindigkeitsübertretung?

Sicher ist das Du Dich im Straftatbereich bewegst, die Probezeitmaßnahmen sind eher nebensächlich.
Sehr wahrscheinlich kommt es im Strafverfahren zur Entziehung der FE für mehrere Monate und es wird eine Geldstrafe verhängt werden.
Solltest Du schon einmal mit Alkohol aufgefallen sein wird jetzt auch eine MPU verlangt werden bevor Du die FE neu erteilt bekommen kannst.
In einigen Bundesländern ist die MPU auch so schon bei 1,1‰ sicher.

ashki777 
Fragesteller
 08.05.2016, 16:34

Ich wurde einmal mit Alkohol erwischt am Steuer. Bekam jedoch dafür "nur" einen Eintrag ins Erziehungsregister. Das Verfahren wurde damals fallen gelassen und ich musste an einem Verkehrsseminar teilnehmen.

Grund für das Aufbauseminar war eine Geschwindigkeitsüberschreitung.

Crack  08.05.2016, 16:39
@ashki777

Dann musst Du jetzt tatsächlich eine MPU machen, egal wie hoch der BAK-Wert ausfällt.
Diesen Wert kannst Du etwa eine Woche nach dem Tattag auf dem Polizeirevier erfragen. Der Strafbefehl kommt in der Regel 2-4 Monate nach der Tat.

Wurde Dir die FE bereits vorläufig entzogen?
Wenn Ja dann ist so gut wie sicher das es auch zu einer Entziehung der FE im Urteil mit Sperrfrist von mindestens 6 Monaten kommen wird.
Wenn Nein dann sieht das etwas besser aus - allerdings kann man Dir die FE auch jetzt noch vorläufig oder später mit dem Urteil entziehen.

ashki777 
Fragesteller
 08.05.2016, 16:45
@Crack

FE wurde mir direkt entzogen.

Kannst du mit in etwa sagen wie lange es ungefähr dauert wenn alles nach Planläuft und ich die MPU und sonstiges direkt bestehe?auch mit Sperrfrist etc?

Crack  08.05.2016, 16:58
@ashki777

Zuerst musst Du mal das Urteil abwarten -
das kommt wie schon geschrieben 2-4 Monate nach der Tat.

Darin steht dann eine Sperrfrist die ca. 10 Monate betragen dürfte.
Diese Frist beginnt erst mit dem Datum des Urteils, der Zeitraum von Tattag bis Urteil wurde schon berücksichtigt.

3 Monate vor Ablauf dieser Frist kannst Du die Neuerteilung der FE beantragen und erst dann wird Dir die Fahrerlaubnisbehörde mitteilen das Du eine MPU machen musst.

Insgesamt musst Du Dich also auf etwa 12 bis15 Monate ohne Fahrerlaubnis einstellen wenn alles normal läuft.

Parhalia  08.05.2016, 17:03
@ashki777

Wenn die Sperrfrist wirklich beim "Minimum" von 6 Monaten bliebe, so beginnt diese bereits ab dem Tag der Sicherstellung der Fahrerlaubnis zu laufen. Den Antrag auf Widererteilung kannst Du m.W. zudem bereits 4-6 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist stellen und dann auch schon die MPU machen.

Wenn Du die MPU dann auch im 1.Anlauf bestehst, so hättest Du Deine Faherlaubnis frühestens 6 Monate nach dem Tag der Sicherstellung Deiner FE durch die Polizei zurück.

Parhalia  08.05.2016, 17:27
@Parhalia

Diesen ( meinen ) Kommentar bitte nicht berücksichtigen. Ich wollte ihn löschen lassen, was aber nicht klappte. Aber nach weiterer Recherche KÖNNTE das Gericht z.B. eine minimale Sperrfrist von 3 Monaten aussprechen, wenn zwischen Sicherstellung und Urteil z.B. 3 Monate gelegen hätten und insgesamt 6 Monate laut Tatbestand zu verhängen gewesen wären.

Mit den 3 Monaten Antragstellung auf Wiedererteilung der FE VOR Ablauf der Sperrfrist hast Du natürlich recht @Crack

Dein Führerschein wird entzogen. Eventuell bekommst Du ihn nach MPU und Abstinenznachweis zurück. Das kann dauern.

ashki777 
Fragesteller
 08.05.2016, 16:02

Abstinenznachweise bei einem Pustwert von 1,15 ohne Drogen oder sonstigem?

Der Bluttest wurde eine Stunde später durchgeführt. Besteht die Möglichkeit im Bluttest unter 1,1 Promille zu kommen und dadurch auch eine mildere Strafe?

Rockuser  08.05.2016, 16:05
@ashki777

Nein. Damit kommst Du nicht durch, im Gegenteil. In der Stunde müsste der Blut Alkoholwert sich verringert haben, nicht erhöht.

ashki777 
Fragesteller
 08.05.2016, 16:28
@Rockuser

du meinst erhöht haben oder?

Letzter schluck Alkohol war gut 2-2,5 stunden davor

Rockuser  08.05.2016, 16:30
@ashki777

Nein, nach Konsum sackt der Pegel. Davon geht die Justiz aus.

ashki777 
Fragesteller
 08.05.2016, 16:35
@Rockuser

ja dann ist es doch gut möglich unter die 1,1 Promille Grenze zu kommen?

Rockuser  08.05.2016, 16:38
@ashki777

Wenn Du die 1,15 vorher gepustet hast, kannst Du Glück haben. Der Wert beim Pusten, ist in dem Fall nicht mehr Relevant. Aber in der Probezeit, hast Du mächtig Ärger.

Ich habe meinen Schein etwa 25 Jahre und müsste ihn auch zeitweise abgeben.

ashki777 
Fragesteller
 08.05.2016, 16:49
@Rockuser

wie gesagt, Pusttest ergab 1,15. Bluttest erfolgte erst eine Stunde später. Ich hoffe ich rutsche somir wenigstens unter die 1,1.

Vielen Dank für die Antwort!

Mit diesem Messwert befindest du dich im Bereich einer Straftat (§316 StGB). In der Konsequenz wird dir der Führerschein auf unbestimmte Zeit entzogen. Du darfst dich auf ein Strafverfahren und womöglich eine Geldstrafe einrichten.

Du hast aus Deinem Fehler weder was gelernt, noch verstanden. Was jetzt auf Dich zu kommt, braucht keinen Kommentar.

melman86c  08.05.2016, 19:59

Wieso schreibst du dann einen?