Nach 2 Stunden Störung der Nachtruhe die Polizei rufen?

1 Antwort

Das ist so eine dieser Fragen, zu der man eigentlich gar nicht mehr viel sagen kann. Du hast ja selber die ganze Problematik nun schon groß und breit aufgedröselt.

Ob du die Polizei rufen möchtest oder nicht, musst du schlussendlich selber wissen.

Eine langfristige Lösung können die halt auch nicht herbeirufen. Wenn die Ruhestörungen nicht aufhören und dein Vermieter nichts unternimmt, musst du ausziehen.

Gruß, B.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.