MwSt auf Versandkosten aufschlagen?
Hi,
was ich schon immer mal wissen wollte.
Es kommt oft vor das manche Onlinehändler auf die Versandkosten nochmals die MwSt aufschlagen.
Ist das denn normal??
Wenn da steht Versandkosten von 9€ sollte es doch gut damit sein.
Da zahle ich ja noch zusätzlich 1,71€ an MwSt für Versandkosten.
Versandkosten sind doch kein Produkt auf die man noch die MwSt. aufschlägt.
Ich finde das ein Unding von manchen Unternehmen.
Aber wie ist die rechtliche Lage diesbezüglich.
Ist das alles so in Ordnung?
Viele Grüße
5 Antworten
Vielen Dank für all die Inforeichen Antworten.
Eine Rückfrage habe ich dennoch.
Warum machen es dann nicht alle Onlinehändler so , wenn es doch die Regel ist.
Manche (siehe Bildanhang) geben Versandkosten z.B. mit 7 € an und bei der Rechnungserstellung werden die 19% von 7€ abgezogen und dann wieder aufgeschlagen, so das die Versandkosten tatsächlich den 7€ entsprechen.
Ist das nicht etwas merkwürdig?
Gruß
Das eine sind eben die Brutto-, das andere die Nettoversandkosten. Kundenfreundlicher, weil transparenter ist es wohl die Versandkosten inklusive Mehrwertsteuer direkt anzugeben.
bin auch erstaunt , ist aber korrekt.
Lieferung meint aber nicht nur das Porto , sondern auch die sonstigen Kosten (aus dem Lager holen, einpacken usw.)
Viele Firmen haben diese Kosten aber in ihren Preisen drin.
..................
In der Theorie ganz einfach: Der Verpackungs- und Versandkosten „kleben“ als sogenannte (unselbständige) Nebenleistung am versandten Produkt und teilen deshalb dessen Schicksal. Wird also ein Produkt versendet, das mit 19% Umsatzsteuer (USt) zu versteuern ist (beispielsweise eine DVD), müssen auch für die Verpackungs- und Versandkosten 19% USt zugrunde gelegt werden. Wird dahingegen ein Produkt versendet, das nur mit 7% USt zu versteuern ist (beispielsweise ein Buch), müssen auch für die Verpackungs- und Versandkosten nur 7% USt zugrunde gelegt werden.
https://www.it-recht-kanzlei.de/umsatzsteuer-versandkosten-mehrwertsteuer.html
http://www.jurarat.de/sind-versandkosten-umsatzsteuerpflichtig
Die Versandkosten schließen Verpackungsmaterial, Porto, die Einhaltung der Verpackungsverordnung, Personal, Versicherungen, Zahlungsabwicklung und sonstige Posten ein.
Die machen das ja nicht zum Spaß sondern führen die Mehrwertsteuer ab. Da musst du dich beim Finanzamt beschweren. Der Händler hat davon keinen Cent.
Natürlich sind auch Versanddienstleistungen umsatzsteuerpflichtig.
Auf Dienstleistungen wird auch MwSt erhoben, und der Versand ist eine Dienstleistung des Unternehmens und somit MwSt pflichtig.