Mutter lässt Vater den Sohn nicht sehen - Anwalt - Gericht - keine Wirkung

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Also es gibt einen Paragraphen im BGB, der besagt, wenn sich die Eltern bei den Umgangskontakten nicht einig sind, bzw. eine Person "nicht fähig" ist, ohne großes Trara die Geschichte über die Bühne zu kriegen, ein Umgangspfleger eingeschalten werden kann, welcher entweder das Kind von zuhause abholt und z.B. dem Vater übergibt oder bei der "Übergabe" des Kindes dabei ist. Außerdem kann es oft sein, dass dieser dann auch schaut, dass das Umgangsrecht regelmäßig umgesetzt werden kann.

Und zwar ist es der §1684 Abs. 3, wobei auf Abs. 2 Stellung bezogen wird, welcher besagt, dass die Eltern alles zu unterlassen haben, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder beschwert. Sowie wie ich das lese, tut die Mutter ja schon einiges dazu, den Vater schlecht dastehen zu lassen, was eindeutig gegen diesen § verstößt. Außerdem besagt der Abs. 1 des §1684 BGB , dass das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil hat; und jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt ist, wogegen die Mutter ja ebenfalls (mehrmalig) verstößt. Vor Gericht sollte der Anwalt evtl. so argumentieren, dass es gegen das Wohl des Kindes ist, seinen Vater nicht sehen zu dürfen und durch die Mutter kein geregelter Umgang zu stande kommen kann, wodurch eine Umgangspflegschaft von Vorteil wäre.

Ich weiß nicht, ob es euch etwas gebracht hat, bzw. ob es etwas neues für euch ist, aber ich wünsche euch, dass sich die Sache bald regelt und auch der Junge seinen Papa wieder regelmäßig sehen darf!

Hallo Mueller013, Jugendämter könt ihr vergessen, die sind nur beratend und vermitelnd tätig, haben aber keinerlei rechtliche Relevanz. Warum die Richter mit der Mutter des Jungen so lasch umgehen kann ich nicht nachvollziehen, ist aber leider keine Seltenheit...es werden Bußgelder angedroht oder gar Haft wenn sich Müter nicht an die Umgangsregelung mit Gerichtsbeschluß halten, aber vollstreckt wird das so gut wie nie. Ich kenne keinen einizigen Fall im meinem Umfeld wo eine Mutter mal Bußgeld hätte zahlen müssen oder gar ins Gefängnis musste wegen Umgangsverweigerung. Es gibt so viele Schlupflöcher das man sich die ganzen Prozesse vor Gericht getrost sparen kann. Umgedreht ist es aber genauso...wenn Väter den Umgang nicht einhalten trotz gesetzlicher Umgangspflicht, passiert ihnen ebenfalls nichts, weder Geldstrafe noch sonst was, da müssen die Mütter dann auch gucken wie sie klarkommen. Wenn KInder im Soiel sind greift das deutsche recht nicht, das sind meine Erfahrungen und wie ihr ja gelesen habt auch die vieler Anderer. Ob ihr jetzt noch mal zum Gericht rennt oder peng, das bringt nix. Ich rate euch zu warten bis der Junge 14 ist, dann kann er alleine entscheiden bei welchem Elternteil er leben möchte. Holt ihn zu euch und sorgt dafür das er normale Lebensumstände kennenlernt, mit Sauberen Klamotten und wohlriechend. BIs dahin rate ich euch das ihr jetzt einfach die Situation so hin nehmt, es bringt nichts sich über Dinge aufzuregen die ihr nicht ändern könnt. Spart eure Kraft für die Zukunft. Was sagt denn der Junge? möchte er gerne zu euch?