Mutter im Altenheim, , Vorsorgevollmacht?

5 Antworten

Du solltest in jedem Fall das Betreuungsgericht einschalten. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht verlangt deren Zustimmung !

Das kommt auf den Umfang der Betreungsvollmacht an. Wenn Aufenthaltsbestimmung dabei ist, dann nicht. Es sollte auch die Finanzen beinhalten, damit der Haushalt aufgelöst werden darf. Ein Gesundheitsgutachten, vom Arzt, das eine Unterbringung im Heim befürwortet. Muss dem Bericht fürs Amtsgericht begefügt werden.

Mit der Mutter sollte ein angemessenes, gutes Heim gesucht werden, evt. sind dort schon Freunde oder Bekannte? Dass könnte hilfreich sein. Wenn sie mitentscheiden kann, wird sie zufriedener sein, soweit wie es geht. Je nach Demenz. Einige Heime haben schon spezielle Demenz Wohngruppen.

Ich konnte ohne richterlichen Beschluss meine Mutti im Heim unterbringen. Aber sie war so sichtbar nicht mehr zustimmungsfähig, dass deshalb vielleicht kein Beschluss gebraucht wurde. Allerdings, für eine "freiheitsentziehende Maßnahme" (sprich: Bettgitter in der Nacht) musste ich mit dem Amtrichter sprechen. Er hat in dem Zuge auch meine Mutti begutachtet, Auflagen hat er mir nicht gemacht. Die Vermögenssorge liegt weiterhin bei mir, ohne dass ich dem Amtsgericht Abrechnungen vorlegen muss (Gott sei Dank, denn das ist eine Schweinearbeit nur um nachzuweisen, dass man seine eigene Mutter nicht übers Ohr hat!).

Den Umfang deiner Vollmachten kennen wir nicht. Grds. reicht aber eine Betreuungs- oder Vorsorgevollmacht aus, um einen Heimpflegeplatzvertrag abzuschliessen.

Das Amtsgericht muss nur freiheitsentziehenden Maßnahhmen (Bettgitter, Gurte) beschliessen.

G imager761

Hallo jhirsch,
Wozu willst Du das Amtsgericht bemühen?
Du schreibst, Deine Mutter möchte nicht mehr im Altenheim bleiben.
Willst Du jetzt das Amtsgericht bemühen um Deine Mutter zu überzeugen, daß sie dort bleiben muß oder willst Du wissen ob Deine Vorsorge und Betreuungsvollmacht ausreichen um sie gegen ihren Willen im Heim zu belassen? ((-:

jhirsch 
Fragesteller
 24.08.2014, 17:45

hi,meine Mutter lässt sich nicht überzeugen, weder, irgendwo z ubleiben noch sich ärztlich behandeln zu lassen, deswegen wurde sie auch schon in der geschlossenen Abteilung behalten. Hat sich z.B. letzten Jahr einen gebrochenen Arm nicht behandeln lassen.
ZUhause droht Verwahrlosung. Nur die Frage ist, ob die Vollmacht ausreicht, um sie dort gegen ihren Willen zu belassen. Aus dem Krankenhaus ist sie letztes Jahr z.B. weggelaufen. Ist körperlich fit aber vergisst alles.

beman  26.08.2014, 17:02
@jhirsch

Du brauchst das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn das in der Vollmacht auf Dich übertragen wurde, kannst Du Deine Mutter auch gegen ihren jetzigen Willen im Heim unterbringen. Es ist ja zu ihrem eigenen Schutz. Es sei denn, sie hat eine andere Unterbringung in der Vollmacht angegeben. ((-: