Mutter hat Fernsehverbot ausgesprochen, gilt diese Regel dann auch bei dem Vater der sein Kind nur alle 14 Tage sieht?
Das Kind hat bei der Mutter absprachen gebrochen, und sich nicht an die Regeln gehalten. Die Mutter hat ein Fernsehverbot bei ihr zuHause ausgesprochen, und möchte das der Vater dieses auch einhält. Hier benimmt sich aber das Kind einwandfrei. Was soll man tun ? Danke für eure Antworten
Warum benimmt sich das Kind beim Vater einwandfrei, aber nicht bei der Mutter?
Das Kind lebt bei der Mutter, und hat da natürlich andere Absprachen als hier. Hier kommt das Kind nur alle 14 Tage hin. Hier gibt es keine Ausraster ec. von Ihr.
Wenn das Kind ein bissschen Verstand hat, haelt es sich an die Absprachen mit der Mutter ohne Ausraster. Dann gibts auch kein TV Verbot.
Das ist bei einem 8 Jährigen etwas schwierig. Sie macht es ja nicht ständig. Das ist jetzt seit ein paar Monaten mal wieder vorgekommen. Also alles ganz normal, meiner Meinung.
12 Antworten
Trennung hin oder her, bei der Erziehung fahren die Eltern idealerweise eine gemeinsame Linie. Konstante und konsequente Bedingungen sind für Kinder wichtig.
Im Idealfall wird das gut kommuniziert und der Vater hält das Verbot auch ein, sonst bringt die Konsequenz nichts. Das ist häufig das Problem bei geschiedenen Eltern, dass sie auch erziehungstechnisch getrennte Wege gehen und völlig unterschiedliche Ansichten vertreten.
ihre regeln haben bei ihm nix zu suchen. das ist es was kind lernen muss
Regeln sollten an beiden Orten gelten - sonst gibt es keine Konstanz für das Kind und es bevorzugt unter Umständen die eine "Familie" mehr.
Das ist Quatsch es ist vollkommen egal wo das Vergehen das das Fernsehverbot als Strafe ausgelöst hat begangen wurde. Stell Dir mal vor ein Dien stiehlt in München was wird bestraft und zieht dann mal kurz nach Hamburg weil er da ja nichts gestohlen hat und die Gründe dann ka nicht vorliegen. Seltsame Logik die Du da vertrittst.
Das Kind hat eine Strafe bekommen und wenn diese gerechtfertigt war ist es geboten dass diese auch eingehalten wird egal wo es ist sonst lernt es ja nichts daraus .
Das ist Quatsch es ist vollkommen egal
Das ist Blödsinn. .. außer beide Elternteile sind sich darüber einig.
Ansonsten gilt ...
erzieherische Maßnahme usw. bestimmt der Elternteil, der "gerade" das Aufenthalts- Umgangsrecht ausübt.
Mütter entscheiden nicht was Väter in dieser Zeit zu tun haben.
Es sind BEIDE Eltern und es macht sich nicht gut in der Erziehung wenn sich neide nicht einig sind. Es geht hier nicht darum wer gesetzlich was bestimmen kamn sondern darum was sinnvoll ist. Wie gesagt lass denk mal an eine Straftäter siehe mein Beispiel dann sollte Dir das klar werden. Ein Kind sollte nicht beide Elternteile gegeneinander ausspielen können.
Es sind BEIDE Eltern und es macht sich nicht gut in der Erziehung
Darum geht es nicht.
Ein Kind sollte nicht beide Elternteile gegeneinander ausspielen können.
Das macht es auch nicht. Die erzieherische Maßnahmen gelten dort wo sie angeordnet wurden.
Die "Gewalt" der Mutter endet sobald der Vater das Umgangsrecht ausübt.
Mütter haben Väter nicht zu erziehen.
Die Mutter kann ihre "Strafe" dann fortsetzen, sobald das Kind wieder in ihrer Obhut ist.
Wie schon gesagt es geht nicht darum was gesetzlich erlaint ist akndern was sinnvoll ist und ekne unterbrochene Strafe ist nicht das gleiche wie eine kontinuierliche. Nochmal vergleiche es mit einem Straftäter. Vielleicht bist Du auch selbst noch ein Kind und willst von solchen Steafumgehungen "profitieren" das ist ja für Dich dann erst mal nachvollziehbar aber ich denke Du wirst irgendwann lernen dass Konsequenzen nur danm was bringen wenn sie auch konsequent sind daher der Name.
akndern was sinnvoll ist und ekne unterbrochene Strafe ist nicht das gleiche wie eine kontinuierliche.
Das ist das Ergebnis der Scheidung.
Es gibt keine kontinuierliche "Betreuung" bei einer Trennung. Das Kontinuierliche wurde durch die Trennung beendet. Das hat Folgen, sodass
- Kontinuierliches - beim Vater und
- Kontinuierliches - bei der Mutter gibt.
Das muss nicht deckungsgleich sein.
Wenn dies einer Mutter nicht gefällt, kann sie dem Ex ja mal einen Heiratsantrag machen. -😉
Das Kind kann nichts für die Scheidung und diese muss auch nicht mit dem Kind zusammenhängen.
Natürlich kann es Situationen geben wo einer eine Strafe für angemessen hält der andere für völlig übertrieben grundsätzlich sollte da aber eine Einigung sein das kommt auch dem Kind zugute auch wenn es das während der Strafe vielleicht nicht einsieht. Ansonsten lernt es nur Leute gegeneinander auszuspielen. "Mama hat mir Fernsehverbot gegeben schau ichbeben bei Papa" "Papa hat mir Hausarrest gegeben gehe ich halt wenn ich raus will zu Mama"
So und jetzt zum letzten mal siehe Vergleich mit einem Straftäter da gehst nämlich ganz bewusst nicht drauf ein.
Wir können jetzt noch die ganze Nacht streiten aber wir drehen uns im Kreis. Ich sehe es anders als Du Punkt.
Das Kind kann nichts für die Scheidung und diese muss auch nicht mit dem Kind zusammenhängen.
Richtig. Möglicherweise aber die Mutter ... und sie hat sich daran zu halten.
So und jetzt zum letzten mal siehe Vergleich mit einem Straftäter da gehst nämlich ganz bewusst nicht drauf ein.
Tut mir leid, das Kind zum Straftäter zu machen, ist absurd.
An die Scheidung hat sich die Mutter zu halten ja aber für die Kindererziehung aond weiter beide zuständig.
Ich mache das Kind nicht zum Straftäter im rechtlichen Sinne aber wenn es was angestellt hat ist die Situation sehr wohl z B mit einer Ordnungswidrigkeit zu vergleichen. Unter anderem das soll das Kind aus der Strafe ja auch lernen dass es sich auch später an Gesetze zu halten halten hat.
So und mir wird das jetzt zu blöd hier wor haben uns ausgetauscht. Ciao.
An die Scheidung hat sich die Mutter zu halten ja aber für die Kindererziehung aond weiter beide zuständig.
Einigen sie sich nicht ...
...über die Erziehung jeder nach seiner Einstellung aus ... und nicht nach Diktat der Mutter
So und mir wird das jetzt zu blöd
Kein Wunder bei blöden Einstellung zum Vorrang mütterlichen Diktates.
Ergänzung:
Ich stelle mir gerade vor, die Mutter verhängt ein TV-Verbot (nur) für die Zeit in der das Kind beim Vater ist.
wenn es was angestellt hat ist die Situation sehr wohl z B mit einer Ordnungswidrigkeit zu vergleichen
Niemand hindert die Mutter daran, diese "Ordnungswidrigkeit" in ihrer Zeit zu verhängen.
Väter müssen keine "Erfüllungsgehilfen" u.U. mütterlicher Laune sein. Das kann die Mutter selbst durchziehen.
Wenn das Kind merkt, dass es beim Vater die Regeln der Mutter brechen darf, dann ist das eine Basis, Eltern gegenseitig auszuspielen.
. Auch wenn sich die Eltern nicht (mehr) verstehen, in der Erziehung sollten Sie gemeinsam am selben Faden ziehen.
die regeln der mutter gelten bis zu ihrer haustür. ab da wo papi den umgang übernimmt gelten nur noch seine regeln.
Bei uns haben Strafen auch beim anderen Elternteil gegolten. Das war auch dringend notwendig, da es mehrere Phasen gab, in denen ausprobiert wurde, ob man eventuell die Eltern ein bisschen manipulieren kann, um zu bekommen, was man will. Als das nachhaltig im Oberstübchen verankert war, dass Mama und Papa miteinander reden - auch wenn sie nicht mehr zusammen wohnen - hat sich das Verhalten meiner Kurzen drastisch verbessert.
Dir Gründe für das Fernsehverbot der Mutter müssen beim Vater keineswegs vorliegen. Ergo unterschiedliches Verhalten - unterschiedliche Konsequenzen.
Ob es der Mutter passt oder nicht.