Muss, oder soll ich, Psychische Erkrankungen bei einem Bewerbungsschreiben erwähnen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Generell musst Du das nur dann mitteilen, wenn Dich die psychische Krankheit an der Ausübung Deiner Tätigkeit hindert. Der Arbeitgeber wird in der Regel nicht nach Krankheiten fragen, da solche Fragen nur bedingt zulässig sind. Und wenn man Dir eine unzulässige Frage stellt, darf man sogar lügen.

Aber Deine Frage zielt ja eher auf das Bewerbungsschreiben. Und hier würde ich das keinesfalls erwähnen. Wenn Du unbedingt darauf hinweisen willst, weil Du tatsächlich nicht ganz dazu in der Lage bist, die Tätigkeit auszuüben, kann man das immer noch im Vorstellungsgespräch nachholen.

Ich weiß ja nicht, wie sehr Dich das beeinträchtigt und um was es sich handelt: Aber lass Dir davon nach Möglichkeit nicht das Leben diktieren. Lass Dich von nichts abhalten, was Du willst! 

Alles Gute!

Phlp99 
Fragesteller
 23.01.2017, 15:12

Da ich eine Schizoide Persönlichkeit habe, hindert mich das bloß "ein bisschen" an dem Kontakt mit Menschen. Naja, und das andere mit der Traurigkeit usw. Aber das hält mich ja nicht wirklich von der Arbeit ab :D

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Wenn die Krankheit nicht offensichtlich ist & dich auch nicht weiter behindert, musst du es nicht sagen. Sollte eins davon allerdings zutreffen, solltest du es zumindest beim Vorstellungsgespräch erwähnen. Ansonsten kommt es irgendwann raus, es heißt "Warum wussten wir davon nichts?" und du bist unter Umständen deinen Ausbildungsplatz los.

Phlp99 
Fragesteller
 17.01.2017, 23:07

Ich weiß nicht ob es offensichtlich ist, aber wenn man genauer darauf achtet, vielleicht. Aber trotzdem, Dankeschön :)

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Midnight1999  17.01.2017, 23:13
@Phlp99

Dann würde ich es sagen. Ich kann aber am Donnerstag mal meinen BWR-Lehrer fragen, der müsste das wissen. Bei dem müssen wir auch immer Bewerbungen etc. schreiben.

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Wenn Du die Ausbildung machen willst, bitte nicht angeben, denn ansonsten wird man Dich nicht einstellen.Bei einem Vorstellungsgespräch mußt Du das ebenfalls nicht angeben.

Phlp99 
Fragesteller
 17.01.2017, 22:45

Warum nicht? :o

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Wenn sie offensichtlich ist dann ja, sonst nicht.

Kommt sicher nicht gut.
Lügen wäre zwar nicht gut wenn du drauf angesprochen wirst, aber zur Antwort bist du nicht verpflichtet !
Stell dir damit nicht selbst ein Bein