Muss Mülltone in Nebenkosten drinnen sein?

6 Antworten

Kontext? Mieter, Vermieter, Haus, Wohnung?

Ganz allgemein kann dieser Posten in den Betriebskosten (umgangssprachlich: "Nebenkosten") enthalten sein. Der Vermieter darf diesen Posten auf Mieter umlegen.

Grade bei der Vermietung von Einfamilienhäusern kann aber auch vereinbart werden, dass die Mieter sich eigenständig um die Müllentsorgung und deren Kosten kümmern. Dann taucht der Posten in den Nebenkosten nicht auf.

Also: Es kommt drauf an, was zwischen Mieter und Vermieter vereinbart wurde.

Das kommt auf den Landkreis an, in dem du wohnst.

Hier bei uns ist der Vermieter für die Anmeldung beim Abfallunternehmen zuständig und somit wird der Müll auch über die Nebenkosten berechnet.

Wo ich früher wohnte, war jeder Mieter selbst für seine Müllgebühren zuständig und bekam jedes Jahr vom Abfallentsorger die Abrechnung. Mit den Nebenkosten hatte es dort nichts zu tun, das ging komplett extra.

Kosten für die Müllentsorgung sind umlagefähig und können über die Nebenkosten an die Mieter weitergegeben werden (muss im Mietvertrag so geregelt sein). Anschaffungskosten sowie die Bereitstellung von angemessen großen Tonnen an einem Ort, der die Mieter nicht stört, ist Vermieter Aufgabe.

https://objego.de/blog/muellentsorgung-pflichten-kosten-fuer-vermieter/#:~:text=Kosten%20f%C3%BCr%20die%20M%C3%BCllentsorgung%20sind,nicht%20st%C3%B6rt%2C%20ist%20Vermieter%20Aufgabe.

In den meisten Fällen ist sie das wohl.

Muss nicht, darf aber