Muss man zahlen wenn man bietet (eBay)?

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die frage ist, zu welchem startpreis der artikel eingestellt wurde. angenommen, dass bild wurde zu einem startpreis von 50€ inseriert dann stehen folgende optionen offen:

1: du bietest 200€ und bist bis zum schluss der einzige bieter, dann bezahlst du für das bild 51€, weil dein Gebot 1€ über dem Startpreis liegt und du somit ein geltendes Gebot abgegeben hast

2: du bietest 200€ und mehrere Interessenten wollen das Bild haben, es kommt quasi zum Bieterkrieg. Bieter A bietet 60€ als Maximalgebot, dann liegst du mit 61€ drüber, weil du ja theoretisch bereit bist 200€ zu zahlen. meldet sich sonst keiner bis angebotsende, dann hast du das bild für 61€ gekauft. Geht das allerdings weiter weil Bieter B 100€ geboten hat, dann bist du mit 101€ der höchstbietende. Kommt nun Bieter C und bietet ebenfalls 200€, dann wirst du gefragt ob du dein Angebot erhöhen willst. Tust du es, ist Bieter C eventuell immernoch der Höchstbietende, oder du hast ihn überboten, weil du 210€ geboten hast, Bieter C aber nur 205€, dann bist du mit 206€ der Höchstbietende.

3: das Bild ist für 200€ inseriert, du hast 200€ geboten, dann bist du eventuell bis zum Ende der Auktion der Höchstbietende und musst dann nach den AGBs den vollen Preis zahlen, weil es ein abgeschlossener Kaufvertrag ist

Woher ich das weiß:Hobby – kenne mich in vielen Dingen aus

Eins vorweg:

eBay ist kein Kinderspielplatz: 

Man muss jedes Gebot und jeden Kauf 2x bestätigen und bekommt beim 2. Mal auch den Hinweis, dass man mit der Bestätigung einen rechtsgültigen Kaufvertrag eingeht. 

Und hier werden rechtsgültige Kaufverträge nach dem BGB abgeschlossen.

Die Sache ist also eigentlich ganz einfach:

Bei einem gewerblichen Verkäufer kannst Du widerrufen; wie das funktioniert, steht in dessen Widerrufsbelehrung, bei einem privaten Verkäufer musst Du bezahlen.

Ein privater Verkäufer kann die Bezahlung übrigens auch erfolgreich einklagen.

Klicken: Bin ich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen?

bei Beträgen unter 150 EUR wird kein Verkäufer klagen, wenn du die Zahlung verweigerst und so aussteigst... ist natürlich rechtlich nicht korrekt. Aber selbst mit Rechtsschutz müsste der Verkäufer einen Eigenanteil an die Versicherung blechen, wenn er klagen wollte... meistens 150 - 300 EUR je nach Versicherung.

Verpflichtet... ja... aber... wo kein Kläger, da kein Richter. Und ebay... der Verkäufer kriegt seine Gebühr berechnet und darf den Artikel ohne Grundentgelt noch einmal einstellen - und ist um eine Erfahrung reicher.

Ebay ist halt alles andere als ein Auktionshaus. Selbst Gerichte haben bereits geurteilt, dass es eben keine Auktion ist, sondern ein Verkauf, der nur den Anschein einer Auktion erweckt... mit entsprechend geringeren rechtlichen Folgen.

Der Verkäufer könnte dich also nur auf Abnahme der Ware zum vereinbarten "ersteigerten" Betrag verklagen, du hättest aber bei gewerblichen Verkäufern dann sogar ein Rücktrittsrecht ... mit allen Folgen bzgl. Rückgabe und Erstattung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Ratefuchs007  21.06.2021, 20:15
Aber selbst mit Rechtsschutz müsste der Verkäufer einen Eigenanteil an die Versicherung blechen, wenn er klagen wollte... meistens 150 - 300 EUR je nach Versicherung.

Kein Verkäufer braucht die Hilfe einer Rechtsschutzversicherung, wenn er einen nichtzahlenden Käufer auf Zahlung verklagt; diesen Prozess gewinnt er nämlich zu 100%.

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Sandlerkoenig07  21.06.2021, 21:41
@Ratefuchs007

Der Verkäufer erwirkt eifach einen Zahlungsbefehl. Ganz einfach. und die zusätzlichen Kosten trägt der Käufer.

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Ja und nein.

Als Höchstangebot bist Du in allen Stufen der Angebote bis zu diesem Betrag dabei.

Bist Du der Höchstbietende, gleichgültig bei welchem Angebotsstand, hast Du den Kaufvertrag abgeschlossen.

Daran bist Du als auch der Verkäufer gebunden.

Wenn man jetzt zB auf ein Bild 200€ bietet ...

... dann hat man einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen. Steht so auch in den AGB, die jeder ebay-User ungelesen weggeklickt hat.