Muss man Spurwechseln erlauben?

17 Antworten

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Um dem Unsinn hier ein Ende zu bereiten:

Das Reißverschlussverfahren kommt hier NICHT zur Anwendung!

Denn es fällt kein Fahrstreifen weg, es wird eine Abbiegespur daraus. Das macht den Unterschied aus.

§ 7 StVO Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).


Es handelt sich hier also um einen ganz normalen Spurwechsel, und für den ist allein derjenige verantwortlich der ihn durchführen will.

(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Rechtlich gesehen muss man hier also niemanden rein lassen.

catweasel66  17.04.2013, 11:12

ob jetzt mancher beitrag unsinn ist oder nicht, fakt ist, daß solche autofahrer ,welche sich herausnehmen ,durch den verkehr zu brettern wie bekloppt,es verdient hätten 1 monat mal zu laufen................

Crack  17.04.2013, 11:22
@catweasel66

Ich finde es erschreckend das hier mehr als die Hälfte der Antworten falsch ist. Da braucht man sich nicht zu wundern das viele in der Praxis Fehler machen da sie die grundlegenden Regeln nicht kennen...

Das Reißverschlussverfahren muss angewendet werden, so ärgerlich es in der Situation auch ist.

LordAlton 
Fragesteller
 17.04.2013, 09:17

Gilt Reißverschluss nicht nur, wenn zwei Fahrstreifen zusammen gelegt werden, oder einer nicht mehr befahrbar ist?

Hier würden ja beide Fahrstreifen weiter führen; wenn auch in andere Richtungen ;)

cat64k  17.04.2013, 13:33
@LordAlton

doch du hast recht Lord :)

Crack  17.04.2013, 11:05

@ Muffin51:

Auch Falsch!

Wenn du Lust auf einen Blechschaden hast, dann kannst du ihn auch nicht rein lassen. Der Straßenverkehr ist kein Spielplatz, wo man seine Machtspielchen und Minderwertigkeitskomplexe ausleben kann.

Crack  17.04.2013, 11:01

Der Straßenverkehr ist kein Spielplatz, wo man seine Machtspielchen und Minderwertigkeitskomplexe ausleben kann.

Richtig, er ist aber auch kein Platz zum Begehen von OWi bei denen man schon Vorsatz unterstellen kann.

Hier begeht der Fahrer des Fahrzeugs, welches einfach ausschert und auf der Linksabbiegespur an anderen Fahrzeugen vorbeifährt um sich dann wieder in die Rechtsabbiegespur zu "drängen" , eine Ordnungswiedrigkeit. Zudem blockiert er, falls man ihn nicht wieder einscheren läßt, die Linksabbiegespur. Hier gilt auf keinen Fall das Reisverschlußprinzip. Nichts desto trotz ließ auch ich ihn wieder einscheren, um des lieben Verkehrsfrieden willen. ;-)

Ja, du hättest ihn reinlassen müssen, ob es dir gefällt oder nicht.

Natürlich darf sich niemand im Strassenverkehr etwas erzwingen, aber das gilt für beide Seiten. Wenn du nämlich vorsätzlich die Lücke zufährst und ihn abdrängst, machst du nämlich nichts anderes. Im Schlimmsten Fall kann es sogar als Nötigung gewertet werden.

Crack  17.04.2013, 11:03

Ja, du hättest ihn reinlassen müssen, ob es dir gefällt oder nicht.

Nur auf Grund des §1 StVO, den Fehler macht aber eindeutig der Andere.

Und eine Nötigung liegt hier keinesfalls vor.