Muss man nach einer Bestellung auf ein unverbindliches angebot eine Auftragsbestätigung senden, damit ein rechtsgeschäft zustande kommt?

3 Antworten

Nicht unbedingt. Du kannst auch einfach sofort die Ware losschicken. Damit kommt dann ebenfalls ein Kaufvertrag zustande. Die Lieferung ist deine Willenserklärung zur Annahme der Bestellung.

Wobei sich die Frage stellt, ob ein unverbindliches Angebot wirklich unverbindlich sein kann. Dazu sollte man sich überlegen, ob das "Angebot" ein Angebot im Sinne einer Willenserklärung sein soll oder nicht. Wenn ja, kann diese Willenserklärung nicht durch den Zusatz "freibleibend" eingeschränkt werden, da dieser Zusatz ja die Willenserklärung an sich zunichte macht.

Deswegen werden heute freibleibende Angebote nicht als Willenserklärung sondern als Einladung zur Abgabe eines Angebotes (invitatio ad offerendum) angesehen und sollten auch als solche benannt werden.

Ja. Eine Bestellung oder gar ein unverbindliches Angebot ist nicht bindend. Wenn ich z.B. in meiner Internet-Apotheke was bestelle, bekomme ich erstmal eine Bestellbestätigung und später eine Auftragsbestätigung, dass die Ware auch ausgeliefert wird. Nur weil man was bestellt, heißt das noch lange nicht, dass der Verkäufer das einem verkaufen muss. lg Lilo

ja, da das angebot unverbindlich ist musst du erstmal annehmen und damit einen auftrag schicken. dann müssen sie dir eine bestätigung schicken und dann steht das ganze