Muss man im Pflegeheim Rundfunkgebühren zahlen?

3 Antworten

Nein, man muss sich lediglich bei der GEZ abmelden und eine Bescheinigung des Pflegeheims beifügen, in der bescheinigt wird, dass man dauerhaft dort untergebracht ist.

In der Regel

Sind Zimmern mit vollstationärer Pflege in Pflege­wohn­heimen, die nach Versorgungs­vertrag zur vollstationären Pflege geeignet sind (§ 72 Sozial­gesetz­buch (SGB), befreit von der Pflicht.

Wenn man einen Fernseher hat, dann ja. Aber in Österreich muss das sowieso schon jeder, ausser man Verdient unter einen bestimmten Wert, dann nicht.