Muss man für Pet sitter und Dog walker 18 sein?
4 Antworten
Gute Frage – hier kommt die Antwort:
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Grundsätzlich: Nein, man muss nicht zwingend 18 sein, um als Pet Sitter oder Dog Walker tätig zu sein.
Aber es kommt darauf an, wo, wie und in welchem Umfang du das machst.
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Wenn du unter 18 bist:
1. Privat organisiert (z. B. über Nachbarn, Familie, Aushang):
• Erlaubt, wenn deine Eltern zustimmen
• Du solltest zuverlässig, verantwortungsvoll und körperlich in der Lage sein (z. B. große Hunde führen können)
• Vertraglich kann es sein, dass Erwachsene für dich haften müssen (also deine Eltern)
2. Nebenjob über eine Plattform oder Agentur (z. B. Rover, Gudog, Betreut.de):
• Fast immer erst ab 18, da es sich hier um kommerzielle, haftungsrelevante Dienstleistungen handelt
• Plattformen verlangen rechtlich gesehen Geschäftsfähigkeit, also Volljährigkeit
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Wichtig: Versicherung & Haftung
• Wenn du unter 18 Hunde ausführst und etwas passiert, haften meist deine Eltern
• Bei größeren Hunden, öffentlichen Wegen etc. sollte man wissen, was man tut – sonst kann es rechtlich schwierig werden
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Fazit:
• Privat & im kleinen Rahmen (z. B. für Nachbarn) → auch unter 18 erlaubt, mit Zustimmung der Eltern
• Kommerziell über Plattformen oder offiziell gegen Bezahlung → in der Regel ab 18
Professionell schon!
Du brauchst eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung für das kommerzielle hüten fremder Haustiere und mußt ein Kleingewerbe anmelden und Deine Einnahmen brav versteuern.
Wenn du das professionell machen willst und damit Geld verdienen, dann ja. Du musst ein Kleingewerbe anmelden und das geht erst ab 18
Wenn Du damit professionell arbeiten und Geld verdienen willst, musst Du volljährig sein, ja. Erst dann kannst Du ein Gewerbe und entsprechende Versicherungen anmelden.