Muss man Epilepsie bei Bewerbungen auf Bürojobs erwähnen?

4 Antworten

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Man muss nur Krankheiten erwähnen, die einen Einfluss auf den Beruf haben.

Will er im Büro arbeiten, so ist Epilepsie keine Krankheit die ihn daran hindern würde, ergo muss er sie auch nicht erwähnen. Gilt er jedoch durch seine Erkrankung als behindert, sprich: hat er einen anerkannten Behinderungsgrad, so muss er das erwähnen, da für behinderte Mitarbeiter besondere Vorschriften gelten.

EIGENTLICH nicht. Man ist nicht dazu verpflichtet( irgendein anti Diskriminierungsparagraph). Jedoch muss man hier genauer hinschauen. Bildschirme können epileptische Anfälle auslösen, deswegen ist das hier schwierig. Gegebenfalls müssten auch die Kollegen geschult werden, wie man bei einem Anfall richtig reagiert.

Fragt doch mal bei der Agentur für Arbeit nach. Per mail. Ich könnte mir denken, dass die eine Auskunft geben könnten - müssten.

Nein, dazu ist er weder verpflichtet, noch darf der Arbeitgeber danach fragen.

Die Epilepsie hindert ihn nicht, seine Arbeit zu machen. Ein gelegentlicher Anfall hindert ihn genauso wenig, wie der gelegentliche Gang zum Klo, den jeder gesunde Mitarbeiter täglich ausführt.

Im Vorstellungsgespräch sollte man persönliche Dinge nur dann erwähnen, wenn sie nicht weiter vertieft zu werden brauchen. Wer eine Epilepsie erwähnt,fordert dazu heraus. Dann wird gefragt "wie kommt das, wie geht es ihnen, wie oft haben sie das? ..." Man kommt man gar nicht mehr zu den Themen, die man besprechen wollte.

Das Vorstellungsgespräch hat dann kein Ergebnis.