Muss man den Monatsbeitrag auch zahlen, wenn man als Ungeimpfter wg. der 2 G Regel gar nicht mehr ins Fitnessstudio kann?

Das Ergebnis basiert auf 14 Abstimmungen

Ja 86%
Nein 14%

10 Antworten

Nein

warum solltn Fitnesstudien zahlen, wenn sich einer partout nicht impfen lassen möchte. Als privater Fitnessbetreiber würde ich Ausnahmen zulassen, bei Vorlage Attest wegen Nicht Möglichkeit einer Impfung.

verena95860 
Fragesteller
 16.11.2021, 10:17

Gegenfrage: Warum sollte der Ungeimpfte bezahlen, wenn er keinerlei Leistung für sein Geld bekommt?

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Nayes2020  16.11.2021, 10:18
@verena95860

weil du es so nicht richtig darstellst.

du kannst die Leistung bekommen. das ist nicht der Punkt. Es liegt an dir ob du diese Leistung in Anspruch nimmst

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verena95860 
Fragesteller
 16.11.2021, 10:20
@Nayes2020

Dann sind wir anscheinend mittlerweile bei einer Impfpflicht... Schön, dass unsere Politiker immer betont haben, dass die nie kommen wird

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mjutu  16.11.2021, 10:20
@verena95860

Weil er es gebucht hat und die Leistung wie zugesagt angeboten worden ist. Wenn man im Restaurant Essen bestellt, muss man auch dann bezahlen, wenn man es nicht isst.

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Nayes2020  16.11.2021, 10:22
@verena95860

auch das ist wieder falsch.

du hast weiterhin die wahl nur ist die wahl eben mit Konsequenzen verbunden.

Pflicht hieße du wirst geimpft ob du willst oder nicht.

Dass du am Alltag und in der Gesellschaft nicht mehr so teilnehmen kannst wie vor der Pandemie ist eben nicht das.

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Krawallbotz  16.11.2021, 10:23
@verena95860
Dann sind wir anscheinend mittlerweile bei einer Impfpflicht

Nein, du kannst fristgerecht kündigen und dir ein Studio suchen, dass deinen Ansprüchen eher zusagt.

1
Ja

Wenn Du nicht hinkannst, weil Du im Urlaub bist oder einfach nur keinen Bock hast, kannst Du auch nicht Deinen Mitgliedsbeitrag zurückfordern.

Oder weil Du nicht mehr mit den dortigen Regeln, z.B. jeder besetzt nur ein Gerät und nicht mehrere, einverstanden bist.

Dich nicht zu impfen ist allein Deine Entscheidung, die Vorraussetzung zum Besuch nicht mehr zu erfüllen. Es liegt ferner nicht in der Verantwortung des Studiobetreibers, Du setzt den Grund.

Also kannst Du nicht hin und zahlst dennoch.

Und Du alleine kannst das ändern und wieder hin, nach zwei Pieksern ist alles erledigt.

Das ist was völlig anderes, wenn das Studio generell geschlossen wird und man nichtmal mehr reinkommt. Aber so ist das allein Deine Entscheidung. Jede Entscheidung zeitigt Folgen, mit dieser Entscheidung wählt man selbst und ganz alleine, was daraus folgt.

Ja

Das Studio kann und will seine Leistung ja weiterhin erbringen. Der Ungeimpfte will sie aber nicht mehr abnehmen. Dessen Entscheidung. Den Vertrag muss er natuerlich weiter erfuellen, genau wie das Studio ja auch.

Der Ungeimpfte kann dafuer sorgen, dass er die Leistung auch wieder abnehmen kann. Er kann sich impfen lassen. Das Studio kann hingegen gar nichts tun, um dem Ungeimpften die Abnahme der Leistung wieder zu ermoeglichen. Warum sollte das Studio dann aber einen Schaden davon haben, dass sich der Ungeimpfte weigert, seine Abnahmefaehigkeit wieder herzustellen?

Nein

Das Fitnessstudio bietet seine Leistungen an, von daher erfüllen sie ihre Seite des Vertrages.

Der Bekannte kann fristgerecht kündigen.

PS:

Leider war die Frage ziemlich missverständlich gestellt - Du hast in der Überschrift eine andere Frage gestellt als im Text. Daher kommen die verschiedenen Abstimmungen zu Stande

Ich denke schon, dass man da zahlen muss.

Interessant wäre es darüber zu sinnieren, ob eine Zahlungspflichtigkeit auch besteht, wenn man sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen kann/darf.

Krawallbotz  16.11.2021, 10:26
wenn man sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen kann/darf.

Dies wird mit Attest belegt und da gibt es sicher ein Sonderkündigungsrecht

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lewei90  16.11.2021, 10:26

DAS wäre aber etwas völlig anderes.

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