Muss man bei einer normalen Verkehrskontrolle die Motorhaube öffnen?

7 Antworten

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Die Polizei macht eine Durchsuchung, es geht nicht um eine Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeuges.

Was sollte es denn sonst sein, der Polizist wäre damit überfordert, festzustellen, dass bspw ein Motor in dem Fahrzeug eingebaut ist, welcher nicht da hingehört.

Was Du machen kannst ist, denmächst die Durchsuchung widersprechen. Leiste keinen Widerstand. Richtig ist das Du nicht mitwirken mußt, es aber sein kann, dass der Polizist den Motorraum nicht öffnen kann. Was dann? Dann werden die Polizisten möglicherweise ohne Dich zu fragen das Fahrzeug beschlagnahmen, abschleppen lassen und durch einen Gutachter untersuchen lassen.

Joey55 
Fragesteller
 27.11.2011, 15:02

Sehr gut erklärt! Danke!

nach § 36 Abs. 5 Satz 2 StVO ist den Weisungen der Polizei bei einer Verkehrskontrolle Folge zu leisten. Damit ist die Mitwirkungspflicht des zu kontrollierenden Verkehrsteilnehmers gesetzlich geregelt. Die Polizei hat das Recht die Übereinstimmung der Fahrzeugdaten mit dem tatsächlichen Zustand des Fahrzeuges zu überprüfen, also auch ob was am Motor geändert wurde. Kommt der Fahrer den Weisungen nicht nach kann ich mir vorstellen, dass bei Vorliegen auf Verdacht des Erlöschens der Zulassung das Fahrzeug an Ort und Stelle stillgelegt und das Weiterfahren untersagt wird.

Joey55 
Fragesteller
 26.11.2011, 03:32

Na endlich mal einer der mit Fakten antwortet..danke...

PepsiMaster  26.11.2011, 11:24

einzige korrekte Antwort hier, die auch begründet und mit der entsprechenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage der Polizei untermauert ist.

DH!

bobbles  26.11.2011, 19:06

Sauber,

Man kann eventuell noch hinzufügen, dass die Polizei keine Inenraum Durchrsuchung durchführen darf, somit nur über Maßnahmen wie das Zeigen des Warndreiecks einen Blick ins Auto erhaschen können.

freede  30.11.2011, 10:13
@bobbles

Die Polizei darf sehr wohl den Innenraum eines Fahrzeugs durchsuchen... aber halt nicht aus Lust und Laune... aber sobald ne Ermächtigung aus Strafverfolgung- oder Gefahrenabwehrrecht vorliegt auf jeden Fall.

bitte was ? du hast folge zu leistne was der Beamte sagt, sowas ist nurmal mit der Motorhaube, deswegen ist es ja auch eine Verkehrskontrolle

Mal kurz.Bei einigen Fahrzeugherstellern kann der Polizist die Fahrgestellnummer erst nach öffnen der Motorhaube feststellen und oder vergleichen. Schon ist die Kuh vom Eis ! Oder? Er darf!

Natürlich musst du die Motorhaube öffnen, falls die Polizei dich dazu auffordert. Der Polizist muss auch nicht begründen, warum er da reingucken will - aber im Normalfall wird er's tun. Sind nämlich keine Menschenfresser, die "Grünen", sondern machen nur ihren Job.

Autonomia  21.12.2015, 00:56

die beamten könne so herzensgute menschen sein wie sie wollen, man muss sich nicht alles gefallen lassen und in der privatsphäre herumschnüffeln lassen.