Muss man bei defektem Fahrzeug das Auto weiterzahlen (Finanzierung)?
Moin Leute :) Stellt euch vor , dass ihr euch ein Fahrzeug finanziert. Ihr habt das Auto schon 2 Monate und plötzlich ist euer Fahrzeug defekt. Nicht mehr fahrtauglich. Muss ich das Fahrzeug trotzdem weiterzahlen?
19 Antworten
NatĂŒrlich und auch alle anderen anfallenden laufenden Kosten.
Solange du das Auto nicht zurĂŒckgeben kannst (und das auch getan hast), musst du auch weiter dafĂŒr zahlen. Du hast das Auto ja nicht gemietet - in dem Fall könntest du u.U die Zahlungen ganz oder teilweise einstellen.
Bei einem Defekt in so kurzer Zeit, ist aber im Normalfall der HĂ€ndler verantwortlich (wenn er nicht durch Selbstverschulden entstand), den Mangel zu beseitigen oder einen Ersatz zu besorgen.
Nein, muss er nicht, denn die Bank bekommt dann ja Ihr Geld zurĂŒck.
Wie kommst du auf die Idee, dass das fĂŒr die Bank akzeptabel ist? Ihr gehen dabei jede Mengen Zinsen verloren.
Nicht das Problem des Kreditnehmers, sondern des HĂ€ndlers. Wenn er nĂ€mlich verpflichtet ist das Auto zurĂŒckzunehmen, ist er auch Schadensersatzpflichtig, dazu gehören z.B auch die Zinsen der Bank.
Aber die Bank ist nicht verpflichtet, den Kredit vorzeitig ablösen zu lassen. Die Laufzeit ist nÀmlich im Vertrag fest vereinbart. Und zwar mit dem Kreditnehmer.
Es ist der Bank völlig Wurst wie lange der Kredit lĂ€uft, solange sie nicht mit leeren HĂ€nden aus der Sache rausgeht. Die sind sogar froh, wenn sie nach 2 Monaten genau so viel Geld kriegen, wie wenn sie erst 2 Jahre warten wĂŒrden.
Davon abgesehen, lassen sich in so einem Fall so ziemlich alle Banken auf einen Kompromiss ein.
Hallo OnurZocktR6,
zum VerstĂ€ndnis solltest Du wissen: Selbst wenn der Kredit direkt ĂŒbers Autohaus vermittelt wurde, handelt es sich rechtlich gesehen um zwei voneinander getrennte VertrĂ€ge. Du schlieĂt einen Kaufvertrag ĂŒber Dein Wunschauto mit dem HĂ€ndler ab und separat davon einen Kreditvertrag mit der Bank.
Es existiert also keine direkte Verbindung zwischen zwei VertrĂ€gen - abgesehen von der Zweckbindung, wenn Du das Darlehen nur zum Zwecke des Autokaufs bekommst. HeiĂt: Wenn der Wagen defekt ist (oder sogar gestohlen wird), bleibt der Anspruch der Kreditbank Dir gegenĂŒber unverĂ€ndert bestehen. Du musst also die Raten weiter zahlen, auch wenn Du das Auto gar nicht mehr nutzen kannst.
Dein einziger Hebel ist eine "MĂ€ngelanzeige" beim HĂ€ndler. Wenn Du, was ich jetzt mal hoffen will, bei einem gewerblichen Anbieter gekauft hast, muss er ja zumindest in gewissem Umfang fĂŒr MĂ€ngel haften.
Viel Erfolg bei der Reklamation und viele GrĂŒĂe,
Jörg von Bon-Kredit.de
Wie hier schon alle anderen geschrieben haben, interessiert es die Bank keinen Fatz, ob das Auto intakt oder kaputt ist, ob Du es grĂŒn angemalt oder vor den Baum gefahren hast.
Der Vertrag fĂŒr den Kredit dreht sich aus Sicht der Bank lediglich nur um die Kohle und wann Du diese zurĂŒckzahlst.
Hast du den Wagen den privat gekauft? Ohne GewÀhrleistung...?
Ich habe kein Auto. Ich wollte es nur so aus neugier wissen. Trotzdem Dankeđ
NatĂŒrlich. Bei einer Finanzierung arbeiten die HĂ€ndler mit Banken zusammen. Die geben dem HĂ€ndler direkt das Geld und lassen Dich es abstottern.
Die Raten musst Du an die Bank zahlen und etwaige GewĂ€hrleistungsansprĂŒche mit dem HĂ€ndler klĂ€ren. Das eine hat mit dem anderen nix zu tun.
Und wenn er das Auto zurĂŒck gibt, muss er auch weiterzahlen. Was meinst du wohl, wie wenig es eine Bank interessiert, ob er oder der VerkĂ€ufer das Auto hat?