Muss man als Bürgergeld empfänger Gerichtskosten bezahlen?

2 Antworten

Grundsätzlich bist Du meiner Meinung nach zahlungspflichtig.

Wurde keine Beratungs- oder Prozeßkostenhilfe gewöhrt?

Bitte wende Dich ggf. an die Verbraucherzentrale oder beantrage Ratenzahlung beim Gericht.

Zudem wollte ich fragen ob Verfahrensgebühren und Gerichtskosten das selbe sind.

Gerichtskosten sind ein Teil der Verfahrensgebühren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Littletilly 
Fragesteller
 09.05.2024, 11:13

Naja ich bin ja nicht die Klägerin, jedoch bin ich sofort ausgezogen dadurch hat man ja die Räumungskosten in der Regel nicht mehr, also muss man als bürgergeld empfänger auch immer Gerichtskosten bezahlen? Und wenn in der ausgewiesen Rechnung ja schon Verfahrensgebühren stand sind das dann nicht schon die Gerichtskosten abgedeckt?

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Agamemnon712  09.05.2024, 11:15
@Littletilly

Gerichtskosten fallen an, wenn sie anfallen;: mit Bürgergeld hat das nicht viel zu tun.

Verfahrenskosten beinhalten Gerichtskosten.

Bitte wende Dich an eine Beratungsstelle vor Ort. Ggf. an die Verbraucherzentrale.

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DerCaveman  09.05.2024, 11:24
@Agamemnon712
Verfahrenskosten beinhalten Gerichtskosten

Es geht um die Verfahrensgebuehr, nicht um die Verfahrenskosten.

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Littletilly 
Fragesteller
 09.05.2024, 11:32
@DerCaveman

Also hat man keine Chance? Und werden die Gerichtskosten eventuell noch an das Einkommen angeglichen?

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Zudem wollte ich fragen ob Verfahrensgebühren und Gerichtskosten das selbe sind.

Nein, das sind voellig unterschiedliche Posten.

Natuerlich musst du die Gerichtskosten zahlen, wenn du das Verfahren verloren hast und das Gericht dir die Kosten auferlegt hat. Wer soll sie denn sonst zahlen?


Littletilly 
Fragesteller
 09.05.2024, 11:17

Naja ich bin ja direkt ausgezogen dann müsste ich ja grundsätzlich nur eine versäumte Miete zahlen und da der Vermieter meinte ich soll ausziehen und damit hätte es sich erledigt, kommt es mir komisch vor das erstmal eine Rechnung kam und nach Bezahlung dieser nun noch eine kam, weil ist es nicht eingendlich auch so das erst bei 3 nicht bezahlten Mieten eine Kündigung zustande kommen kann, somit wäre ja die Klage unwirksam

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Littletilly 
Fragesteller
 09.05.2024, 11:19
@Littletilly

Und die Miete war damals nur 400 euro hoch, ausserdem wurde die Wohnung am Ende mit Bauarbeiten im Bad mit entfernten Fliesen unbewohnbar gemacht

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DerCaveman  09.05.2024, 11:22
@Littletilly

Es ist doch ein Raeumungsurteil ergangen. Dann war die Kuendigung auch wirksam. Anscheinend bist du nicht bereits nach der Kuendigung ausgezogen, sondern hast zumindest gewartet, bis die Raeumungsklage eingereicht wurde.

Du hast jetzt einmal die Kosten fuer den Rechtsanwalt an der Backe (die erste Rechnung) und zusaetzlich natuerlich auch die Gerichtskosten (die zweite Rechnung).

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Littletilly 
Fragesteller
 09.05.2024, 11:37
@DerCaveman

Naja ich bin bis zur Frist ausgezogen die mir gesagt wurde um nicht in die Räumung zu fallen, und es steht halt nur ein Rechnungbrief da mit Verfahrenskosten inklusive und mit einer Bankverbindung angegeben und diese Rechnung habe ich bereits vor zwei Wochen komplett bezahlt, es steht keine neue Rechnungsaufforderung da

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