Muss man als Bürgergeld empfänger Gerichtskosten bezahlen?
Ich hatte eine Räumungsklage erhalten weil ich Miete nicht bezahlen konnte da ich coronabedingt erst mein Job verloren hatte und dann das Jobcenter den Antrag erst sehr spät bearbeitet hatte, ich musste zu der Zeit von Pfandflaschen sammeln überleben.
Ich hätte auch über 1500 euro zahlen können um die Räumungsklage zu der Zeit abzuwenden was unter anderem aufgrund der finanziellen Situation damals nicht möglich war.
Damals rief meine Sozialarbeiterin den Vermieter an und der sagte da es sich nur um einen Monat handelte ich einfach schnellstmöglichst ausziehen soll und damit sei die Sache erledigt, was ich auch sofort tat.
Nun kamen nach ca. 2 Jahren eine Rechnung zum Rechtsstreit zwischen meinem alten Vermieter und mir und ich sollte dem Anwalt ca. 700 euro zahlen (dabei war der Punkt Verfahrenskosten ca. 500 Euro) , dies habe ich auch sofort bezahlt.Zwei Wochen später bekomme ich ein nochmal die selbe Rechnung und ein zusätzliches Schreiben mit Gerichtskosten in höhe von ca. 540Euro. Also insgesamt über 1200 Euro inklusive Gerichtskosten.
Nun ist es so das ich bürgergeld Empfängerin bin und nicht so gut finanziell gestellt bin dadurch.
Muss man als Bürgergeld empfänger Gerichtskosten bezahlen?
Ich bin ja damals sofort ausgezogen.
Zudem wollte ich fragen ob Verfahrensgebühren und Gerichtskosten das selbe sind.
Vielen Dank für eure Antworten a
2 Antworten
Grundsätzlich bist Du meiner Meinung nach zahlungspflichtig.
Wurde keine Beratungs- oder Prozeßkostenhilfe gewöhrt?
Bitte wende Dich ggf. an die Verbraucherzentrale oder beantrage Ratenzahlung beim Gericht.
Zudem wollte ich fragen ob Verfahrensgebühren und Gerichtskosten das selbe sind.
Gerichtskosten sind ein Teil der Verfahrensgebühren.
Gerichtskosten fallen an, wenn sie anfallen;: mit Bürgergeld hat das nicht viel zu tun.
Verfahrenskosten beinhalten Gerichtskosten.
Bitte wende Dich an eine Beratungsstelle vor Ort. Ggf. an die Verbraucherzentrale.
Verfahrenskosten beinhalten Gerichtskosten
Es geht um die Verfahrensgebuehr, nicht um die Verfahrenskosten.
Also hat man keine Chance? Und werden die Gerichtskosten eventuell noch an das Einkommen angeglichen?
Zudem wollte ich fragen ob Verfahrensgebühren und Gerichtskosten das selbe sind.
Nein, das sind voellig unterschiedliche Posten.
Natuerlich musst du die Gerichtskosten zahlen, wenn du das Verfahren verloren hast und das Gericht dir die Kosten auferlegt hat. Wer soll sie denn sonst zahlen?
Naja ich bin ja direkt ausgezogen dann müsste ich ja grundsätzlich nur eine versäumte Miete zahlen und da der Vermieter meinte ich soll ausziehen und damit hätte es sich erledigt, kommt es mir komisch vor das erstmal eine Rechnung kam und nach Bezahlung dieser nun noch eine kam, weil ist es nicht eingendlich auch so das erst bei 3 nicht bezahlten Mieten eine Kündigung zustande kommen kann, somit wäre ja die Klage unwirksam
Und die Miete war damals nur 400 euro hoch, ausserdem wurde die Wohnung am Ende mit Bauarbeiten im Bad mit entfernten Fliesen unbewohnbar gemacht
Es ist doch ein Raeumungsurteil ergangen. Dann war die Kuendigung auch wirksam. Anscheinend bist du nicht bereits nach der Kuendigung ausgezogen, sondern hast zumindest gewartet, bis die Raeumungsklage eingereicht wurde.
Du hast jetzt einmal die Kosten fuer den Rechtsanwalt an der Backe (die erste Rechnung) und zusaetzlich natuerlich auch die Gerichtskosten (die zweite Rechnung).
Naja ich bin bis zur Frist ausgezogen die mir gesagt wurde um nicht in die Räumung zu fallen, und es steht halt nur ein Rechnungbrief da mit Verfahrenskosten inklusive und mit einer Bankverbindung angegeben und diese Rechnung habe ich bereits vor zwei Wochen komplett bezahlt, es steht keine neue Rechnungsaufforderung da
Naja ich bin ja nicht die Klägerin, jedoch bin ich sofort ausgezogen dadurch hat man ja die Räumungskosten in der Regel nicht mehr, also muss man als bürgergeld empfänger auch immer Gerichtskosten bezahlen? Und wenn in der ausgewiesen Rechnung ja schon Verfahrensgebühren stand sind das dann nicht schon die Gerichtskosten abgedeckt?