Muss ich zum Aufbauseminar? Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld (Ordnungswidrigkeit)
Hallo habe eine schriftliche Verwarnung in i.H. von 35 Euro bekommen.Ich bin nämlich mit dem Auto beim Rückwärts fahren in einen Graben gefahren. Da steht,dass dies eine Ornungswidrigkeit ist und dass ich verwarnt werde laut §56,57 OWiG. Kommt da wohl noch was auf mich zu? Danke für die Antworten
5 Antworten
Nein einfach zahlen mehr kommt dann nicht auf dir zu.Mit den Aufbauseminar Maßnahmen der Verkehrsbehörden müssen Führerscheinneulingen nur dann rechnen,wenn sie Verkehrsdelikte begehen,die (zumindest) mit Bußgeld geahndet und im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes eingetragen werden.Nicht jeder Vorfall im Straßenverkehr wird gleich an das Kraftfahrt-bundesamt gemeldet.Registriert werden nur solche Verkehrsverstöße ,die -die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister,die Verhängung eines Fahrverbots oder die Entziehung der Fahrerlaubnis zur folge haben.Weitere Voraussetzung ist in allen Fällen ,dass die Entscheidung rechtskräftig ist.
Auf deinem Brief sollte irgendwo auch noch draufstehen, dass das nicht ins Verkehrszentralregister eingetragen wird. Ansonsten verweise ich mal auf die ganzen schlauen Leute, die hier schon (korrekt) geantwortet haben.
Zahlen und fröhlich sein!
Aufbauseminar kommt erst wenn auch Punkte im Spiel sind in Betracht.
nein. 35 € bezahlen und dann wars das