Muss Ich Unterhalt zahlen wenn mein Sohn ( Tochter mit 20 keinen Bock mehr hat zur Schule zu gehen?

5 Antworten

DFgens wie immer kompetente Antwort möchte ich noch hinzufügen:

Wenn Dein Sohn sich nun entschließt z.B. erst mal Europasekretär zu werden um mögliche Voraussetzungen für eine Annahme bei der Zeppelin-Universität erfüllen zu können würde erst der Abschluss bei der Uni den Unterhaltsanspruch beenden denn das erstrebte Berufsziel wäre dann ja der Uni-Abschluss. - Bei Zeppelin ist halt Grundvoraussetzung für manchen Studiengang mindestens drei Sprachen fließend zu beherrschen. Dafür haben viele Studierende schon vor Abschluss einen sehr gut bezahlten Arbeitsvertrag in der Tasche.

Genau zu solchen Fragen kannst Du Dich belesen wenn Du einfach in die Suchmaske des Browsers eingibst

unterhaltspflicht ab 18

Dann liest Du bitte die Informationen der ersten zehn Links durch. Da sind dann auch Urteile drunter. Hier bedenke bitte dass es sich in der Regel um Einzelfallentscheidungen handelt es sei denn es steht ausdrücklich dabei es handele sich um ein Grundsatzurteil. Hast Du die Informationen gelesen bist Du fähig ihm sicherlich den einen oder anderen Zahn zu ziehen und dadurch Deiner Erziehungspflicht nachzukommen denn Du kannst dann schlicht ein Aktenzeichen nennen oder einen §.

Eltern sind eben unterhaltspflichtig, bis die Erstausbildung abgeschlossen ist. Da kommt man auch nicht so leicht drum rum, da muss schon mehr sein. z.B. die Ausbildung zum 3. Mal abgebrochen oder sowas. Und der Unterhalt hat Vorrang vor Bafög und dergleichen. Der wird da immer erst angerechnet. Wenn er in der Lehre gehalt bekommt, kann neu berehcnet werden, wie viel unterhalt zu zahlen ist. Azubis, die nicht bei den Eltern wohnunen, haben einen Bedarf von 670€+90€ Werbungskosten. Insgesamt also 760€. Davon wird Kindergeld (das ja das Kind über 18 bekommt, wenn es nicht bei den Eltern wohnt) und Gehalt abgezogen und die Differenz ist weiterhin an Unterhalt zu zahlen. Von beiden Elternteilen. Aber nicht zu gleichen Teilen, sondern abhängig vom Einkommen. Wohnt man noch bei den Eltern, ist der Bedarf entsprechend geringer, der Elternteil, bei dem man Wohnt muss dann aber auch keinen barunterhalt zahlen, da das ja direkt mit Miete usw verrechnet werden kann.

Schimmel67 
Fragesteller
 16.12.2014, 16:09

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Weiß den Jemand wo die Untergrenze ist die Ich verdienen muss um zu zahlen? Also er hat Motorrad und Auto und verdient keinen Cent.

Ich mache alles und helfe auch gerne.

Nur das er nachher mehr Geld in der Tasche hat wenn er sein Lehrgeld und meinen Unterhalt hat finde Ich dann nicht so toll.

Ich bin kein Großverdiener und muss auch auf sehr viel Verzichten!

Nur wenn er mit der Mutter einkaufen geht dann fällt schon mal Kleidung für mehrere Hundert Euro an und Ich denke Mir immer ( ja da hast die Hälfe ja beigegeben )

Wie gesagt Ich gönne es Ihm und habe kein Problem zu zahlen,aber würde Ihn dann lieber das Geld in die Hand drücken !

Schönen Tag noch !

PS: Der Unterhalt ist im Moment 365 Euro Plus Mein Anteil vom Kindergeld!!!

Schimmel67 
Fragesteller
 17.12.2014, 14:12
@MaraMiez

Danke Dir! Das Geld bekommt die Mutter immer noch auf Konto und Ich glaube das halte Ich erst mal bei damit er nicht alles auf den Kopf haut! ;-)

Sie kauft Ihm ja auch Kleidung und bezahlt Ihm die Muckibude etc.

Schönen Tag noch !

Schimmel67 
Fragesteller
 17.12.2014, 14:15

Was Mich Interessieren wird ist, wie es aussieht wenn er z.B. 500 Euro in der Leere verdient und noch bei der Mutter wohnt?

Was Ich dann zuzahlen darf?

Also 500 Euro zum auf den Kopf hauen jeden Monat finde Ich schon ziemlich genug für einen 20 Jährigen!

ellaluise  17.12.2014, 17:44
@Schimmel67

Dann musst du den Unterhalt neu berechnen lassen, da wird etwas angerechnet.

Bis zum Ende der ersten Aubildung musst Du zahlen. Er geht ja jetzt in die Schule. Und er hat noch bis zum Sommer Zeit, sich zu entscheiden, was er dann macht,

Sollte er eine Lehre machen, wird das Lehrgeld auf den Unterhlat angerechnet.

Ich kann nur vom Schülerbafög sprechen: Der Kindsvater musste trotzdem Unterhalt zahlen.

Bis zum 18. Geburtstag des Sohnes musstest Du für ihn Barunterhalt an seine Mutter zahlen.

Nur, wenn der Sohn danach selbst (ggf. sein Anwalt, nicht aber seine Mutter) seinen Unterhaltsanspruch nachgewiesen und die möglichen Anteile am Gesamtunterhalt bei den Elternteilen geltend gemacht hat (ab seiner Volljährigkeit sind beide Eltern anteilig barunterhaltspflichtig!), muss ihm überhaupt Unterhalt gezahlt werden (sonst nicht).

Solange der Sohn dann noch eine reguläre Schule besucht + bei seiner Mutter lebt + unter 21 ist... gilt er als "privilegiertes volljähriges Kind" - der Selbstbehalt der Eltern ihm gegenüber liegt weiterhin bei derzeit 1000 Euro (ab Januar 2015 bei 1080 Euro).

Trifft eines davon nicht mehr zu, so wäre der Sohn nicht mehr "privilegiert" - die Eltern hätten ihm gegenüber dann jeweils einen Selbstbehalt von derzeit 1200 Euro (ab Januar dann 1300 Euro) und der Sohn würde in der "Unterhaltsrangfolge" auf den vierten Platz rutschen (hinter mögliche andere minderjährige oder privilegierte Kinder und den Ehepartner oder Ex-Ehepartner des unterhaltspflichtigen Elternteils).

Würde der Sohn nach der Schule eine Ausbildung beginnen, so würde sein eigenes Einkommen in voller Höhe auf seinen Unterhaltsanspruch angerechnet werden (ggf. abzüglich eines Freibetrages von 90 Euro, abhängig vom Bundesland...), ebenso das Kindergeld.
Je nach Höhe seines Einkommens (...) müsste ihm ggf. nur noch "aufstockender" oder gar kein Unterhalt mehr gezahlt werden.

Beginnt er nach Abschluss seiner Schulzeit keine Ausbildung/ Studium..., so bräuchte ihm (nach einer viermonatigen "Karenzzeit") gar kein Unterhalt gezahlt werden, denn dann gilt er als "erwerbsfähig" und müsste seinen eigenen Lebensunterhalt selbst verdienen.

So lange das Kind weiter zur Schule geht, ist es auch unterhaltsberechtigt. Niemand kann zum Erfolg verpflichtet werden. Wenn allerdings laufend die Schule "geschwänzt" wird, kann der Unterhalt verfallen.

Der Unterhaltsberechtigte muss selbstverständlich ERNSTHAFTE Bemühungen zeigen, eine Ausbildung zu absolvieren.

Bei einer Ausbildung kannst du das halbe Azubi-Gehalt auf deinen Unterhalt anrechnen lassen

BAFÖG wird sowieso nur nachrangig zum Unterhalt gewährt

Schimmel67 
Fragesteller
 17.12.2014, 18:40

Jetzt hat er die Idee das er wohl ein Jahr lang lang mehrere Praktikums absolvieren möchte weil er ja nicht weiß ob ihm eine Lehre im Beruf liegt :-(

Da sieht es wieder ganz anders aus für Mich .

Dann hat er wieder ein Jahr alles verlängert!