Muss ich Post der abwesenden Mitbewohner beachten?

5 Antworten

nicht deine verantwortung. und aufmachen darfst du die auch nicht wegen dem briefgeheimnis. ruf sie an , sie soll die post abholen. kommt sie nicht mehr, schreibe auf dem umschlag unbekannt verzogen und einfach ohne neue marke in einen briefkasten stecken. die post schickt sie dann an den absender zurück.

Nein Du musst dir keine Sorgen machen. Öffnen darfst Du die Post nicht wegen den Briefgeheimnisses. Wenn ein gelber Brief kommt dann ist es halt Ihr Pech wenn Sie Fristen verpasst. Dann wird es für Sie nur noch schlimmer. Ist aber nicht Dein Problem. Wenn ein Gerichtsvollzieher kommen sollte darf er nur Ihre Sachen pfänden. Die restlichen Sachen Eurer WG Bewohner kann er nicht pfänden.

Soll Eure Mitbewohnerin doch einen Umzugsantrag stellen. (Wobei wer Gläubiger im Nacken hat wird einen Teufel tun).

Wenn die bei euch allerdings schon Ihr Zimmer in der WG geräumt hat oder zum 1.6 auszieht ect. oder ausgezogen ist würde ich fix Ihren Namen von der Klingel und Briefkasten entfernen. Somit habt Ihr dann auch das Problem mit Ihrer Post nicht mehr. Alternativ könnt Ihr dem Postboten ja auch die Post wieder mit geben mit dem Hinweis das diese bei Euch nicht mehr wohnhaft ist. Oder Ihr schreibt auf die Briefe halt unbekannt verzogen bzw. die neue Anschrift drauf und schmeißt es wieder in den Postkasten.

Du darfst keine Post böffnen aber an den Absender zurückschicken mit dem Vermerk: unbekannt verzogen oder der neuen Adresse. Wenn sie möchte, dass du sie für sie aufhebst, dann tue das

Nein, du stehst nicht in der Pflicht! Um ihre Post muss sie sich schon selbst kümmern.

ruf sie an und frag sie selbst.