Muss ich nun doch eine Steuererklärung machen?
Hallo, ich arbeite sozialversicherungspflichtig und habe noch einen Nebenberuf, bei dem ich immer um die 400 Euro monatlich erhalte. Vor fast 1 Jahr erhielt ich ein paar Monate ALG I. Ich weiß nicht, ob ich da nun eine Steuererklärung machen muss, da es hieß, bei staatlichen Leistungen muss man das tun. Wie ist das nun?
LG
3 Antworten
Die grundsätzliche Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung iSd §§25 sowie 46 EStG und 56 EStDV besteht wie folgt.
Sofern Arbeitslohn bezogen wurde bei dem Lohnsteuer einbehalten wurde:
- Lohnersatzleistungen über 410€ (Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld etc pp.) - und Arbeitslohn bezogen wurde in Jahr
- Einkünfte ohne Steuerabzug über 410€
- Job in Steuerklasse 6
- Vorsorgepauschale höher als tatsächliche Werte (bis einschl. 2025)
- Wenn Steuerklassenkombination 3/5 oder 4 mit Faktor und beide Lohn erhalten
- Wenn Freibeträge in den ElStAM eingetragen sind
- wenn du sog. Fünftel-Regelung angewendet wurde (Abfindungen)
- Wenn die Ehe endet und im selben Jahr eine neue geschlossen wird
- es liegen Kapitalerträge ohne Steuerabzug vor
- Es liegt eine Aufforderung seitens des Finanzamt vor
Neu ab 2026:
- Erstattete KV/PV Beiträge über 410€
Eine grundsätzliche Abgabeverpflichtung besteht wenn ein Verlustvortrag vorliegt.
Weiter besteht eine Abgabeverpflichtung sofern ausschließlich Einkünfte ohne Steuerabzug bestanden und diese über dem Grundfreibetrag liegen.
Wenn dein Nebenjob kein pauschal besteuerter Minijob ist besteht allein schon deswegen Abgabeverpflichtung.
Das ALG 1 ist eine sog Entgeltersatzleistubg und führt ebenfalls zur Abgabeverpflichtung
Ja, du musst wahrscheinlich Steuern machen. Hauptgrund: Dein ALG I. Obwohl das an sich steuerfrei ist, erhöht's durch den Progressionsvorbehalt deinen Steuersatz für deine anderen Jobs.
Liebe 🌞 Grüße
Klasse. Das heißt bestimmt, dass ich ordentlich nachzahlen muss... Danke für die Antwort. Gruß zurück.
Dadurch ändert sich dein Jahresdurchschnitt im Einkommen !
Die Steuererstattung bringt dir etwas auf das Girokonto.
dann addiere doch alles und bedenke die sozialabgaben , ermittle die freiwerte durch die fahrten zur arbeit , spenden , medikamente , mietnebenkosten ,etc .
Muss ich nicht eher etwas zurückzahlen wegen des ALG I? In dieser Zeit hatte ich noch meinen Nebenberuf.