Muss ich noch 3 Monate beim Betrieb bleiben nach Kündigung?
Ich bin bereits seit 5 Jahren in einer Firma angestellt, will aber jetzt zu ner anderen Firma wechseln. Ich habe gehört, wenn ich jetzt kündige, muss ich noch 3 Monate da bleiben. Stimmt das???
17 Antworten
Was steht denn zur Kündigungsfrist in Deinem Arbeitsvertrag? Gilt ein Tarifvertrag?
Wenn die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB Abs. 1 gelten, hast Du eine Frist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats.
Für Deinen AG gilt nach § 622 Abs. 2 BGB eine Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats.
Vertraglich kann vereinbart sein, dass sich die Kündigungsfrist des AN in gleichem Maß erhöht, wie die des AG.
Es können allerdings auch längere Kündigungsfristen vereinbart werden (z.B. drei Monate zum Monatsende). Die Frist darf für den AN nur nicht länger als für den AG sein (§ 622 Abs. 6 BGB)
In deinem Arbeitsvertrag steht alles zur Kündigungsfrist.
Gesetzlich, also vorzugsweise dann, wenn du keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hast, ist die Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats.
Nein, das gilt bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber.
Kündigung durch den Arbeitnehmer sind max. 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.
https://www.arbeitnehmer-kuendigung.de/kuendigungsfrist.php
Ausnahmen können Tarifverträge beinhalten.
Eben, das kommt auf den Vertrag an. Ich hab auch mal auf einer relativ speziellen Position gearbeitet, bei der ich drei Monate Kündigungsfrist hatte.
Kündigung durch den Arbeitnehmer sind max. 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Aber nur, wenn § 622 Abs. 1 Anwendung findet.
Ausnahmen können Tarifverträge beinhalten
Das ist wohl richtig, dass es in Tarifverträgen anders geregelt ist. Es kann aber auch eine längere Kündigungsfrist für den AN im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Sie darf nur nicht länger sein als die für den AG.
Kündigung durch den Arbeitnehmer sind max. 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.
Sofern vertraglich keine längeren Fristen vereinbart wurden!
Ausnahmen können Tarifverträge beinhalten.
Auch arbeitsvertraglich können andere (längere) als die gesetzlichen Fristen vereinbart werden, sofern die Frist für den Arbeitnehmer nicht kürzer ist als die für den Arbeitgeber.
Tarifvertraglich können unter der gleichen Bedingung sowohl längere als auch kürzere Fristen vereinbart werden.
1 3 Monate hat man meistens nicht eher zb 1 Monat außer es steht anders im vertrag stet da nichts gilt eine 14 tägiege Kündigung s frist!
Bei Spezialisten kann die sogar 6 Monate sein! Bzw Bei bestimmten Fachkräften!
2 Also im Arbeitsvertrag nachschauen den da sollte das stehen!
Ja, juristisch gesehen vermutlich schon, so einen Vertrag habe ich auch.
Aber praktisch kannst Du Dich mit Deinem Chef sicher anders einigen. Der will ja auch nicht mit jemandem arbeiten, der nicht mehr möchte.
Meistens einigt man sich dann auf sechs oder acht Wochen, um die Nachfolgerin einzuarbeiten. :)
Viel Glück!