Muss ich mich auf Vermittlungsvorschläge bewerben?
Jobcenter will das ich mich auf einen bestimmten Job bewerbe aber ich habe etwas anderes gelernt.
Deren Begründung ist dass ich eine kaufmännische Ausbildung habe und das zum Profil passt.
Ich werde mich ja bewerben für andere Stellen aber genau diese stelle will ich nicht :(
8 Antworten
Bewirb Dich doch.
Wenn der potentielle Arbeitgeber Dich nicht einlädt, dann bekommst Du zumindest keinen Ärger.
Wenn er Dich einlädt, dann guck und höre Dir das an. Vielleicht wäre die Stelle sogar interessant für Dich im Bezug auf Lernen und Weiterbildung.
Gerade im kaufmännischen Bereich muss man sehr flexibel sein, denn durch die Digitalisierung ändern sich viele Berufsbilder gerade sehr stark. Je mehr man kann, umso größer sind die Chancen, eine gut bezahlte Stelle zu finden und sich zu entwickeln.
Du musst nicht auf das Job Angebot des Jobcenters eingehen. Wichtig ist, dass du eigenbemühungen zeigst bzw. nachweisen kannst. Das reicht aus.
eine Sanktion wäre im diesen Fall nicht gerechtfertigt.
Dann bewirb dich halt und lass die letzte Überprüfung deines Textes weg.
Bei ALG 1 musst du das nicht, sondern kannst dir auch außerhalb Bewerbungen schreiben. Mind. 10 im Monat.
Die Stellenausgaben kannst du IGNORIEREN.
Bei Bürgergeld weiß ich das nicht, aber könnte ähnlich sein.
Bei Bürgergeld weiß ich das nicht, aber könnte ähnlich sein.
... oder auch nicht. (Zurückhaltung wäre da sinnvoller)
Du müsstest eine Begründung haben, die entsprechend Gesetz und Rechtsprechung rechtfertigt, dass du dich nicht bewirbst, letztendlich wegen Unzumutbarkeit.
Aber keine Sorge - wenn du vom Profil her nicht zu so einem Vorschlag passt, wird dich der potentielle Arbeitgeber ohnehin nicht näher in Betracht ziehen. Und wenn du doch eingeladen wirst, pass du vielleicht besser als du selber gerade denkst!