Muss ich meinen einmaligen Verdienst von 520€ versteuern?

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Wenn dieser Arbeitsvertrag von vornherein im Arbeitsvertrag auf kurzfristige Beschäftigung ausgelegt wurde und auf drei Monate bzw. 7O Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt war, dann brauchst du davon keine Steuern zahlen.

Als Minijobber darf man 2 x im Jahr das doppelte verdienen, weil man evetl. Vertretung für Kollegen macht, die in Urlaub oder krank sind und die Firma kann oder will für diesen Zeitraum keine neuen Leute einstellen. Du darfst die Summe von 450 x 12 = 5.400 Euro im Jahr nicht überschreiten. Wenn Du 2 x im Jahr 900 Euro verdienen würdest, dann darfst Du in den übrigen Monaten dementsprechend weniger verdienen. Bei Deinen 520 Euro dürfte also keine Versteuerung anfallen sowie auch keine Sozialabgaben.

Bei einer Aushilfe quasi 450€ Job wäre möglich ein einmaliges Einkommen, dass drüber geht nicht zu versteuern, wenn der Betrieb Personalmangel hat und du in den Monat soviel arbeiten musstest, da sonst der Betrieb hätte schließen müssen. Also durch Personalmangel gefährdet wäre. Wie es aber genau funktioniert, weiß ich auch nicht, macht die Steuerberaterin