Muss ich meine verkaufte Wahre zurücknehmen?
Guten Tag zusammen, Gestern hab ich einen Satz Felgen verkauft über eBay Kleinanzeigen. Der Käufer kam zu mir nach Hause, hat die Felgen begutachtet, mir das Geld gegeben und mir per "shake hands" die Felgen abgekauft. Heute ruft er mich an, dass er gelesen hat, dass die Felgen bei seinem Auto nicht passen, er wird sie mal "probestecken" und mir dann berichten ob sie passen oder nicht.
Jetzt meine Frage: Würden die Felgen nicht passen, wär ich verpflichtet die Felgen wieder zurückzunehmen und ihm das Geld zurückzugeben?
Immerhin ist es ja seine Schuld, wenn er sich nicht ausreichend vorher informiert.
Gibt es so etwas wie ein Rückgaberecht, auch wenn wir alles ohne Vertrag und sonstigen Papieren gemacht haben?
Vielen Dank im Vorraus für hilfreiche Antworten
6 Antworten
Nein bist du nicht. Es haben beide ihre zustimmung zu dieSem Kauf gegeben und sind somit einen rechtsgültigen Vertrag eingegangen ohne weitere Anspruchsregelungen. Somit ist dies auch nicht teil des Vertrages.
Nein, musst du nicht. Er hat die Ware begutachtet und durch schlüssige Handlung dem Kaufvertrag zugestimmt. Da die Felgen in einwandfreiem Zustand sind und der Käufer alle Informationen darüber hatte, musst du ihm nichts zurück geben. ;)
Psawyer
Nein privater Verkauf ohne Rückgabe Recht
nein, du musst sie nicht zurücknehmen.
er hat die felgen begutachtet und bezahlt.
das sie an seinem auto nicht passen, ist sein bier, da bist du nicht verantwortlich
ich würde sie nicht zurücknehmen. Er war bei dir , hat sich die Felgen angeschaut und bezahlt und mitgenommen. Warum hat er sich nicht vorher schlau gemacht ?