Muss ich Leimfarbe vom Vormieter entfernen?
Nach Kündigung des Mietverhältnisses hat sich herausgestellt, dass der Vorvormieter ein Zimmer mit Leimfarbe gestrichen hat. Da ich eine solche Farbe vorher nicht kannte, habe ich bei Übergabe nicht gewusst, dass es sich um eine solche Farbe handelt. Ich ging immer davon aus, dass man die Farbe einfach überstreichen könnte. (Zum Glück habe ich während der Mietzeit nie streichen wollen!!) Nun meine Frage, bin ich verpflichtet, die gelbe Farbe komplett abzuwaschen??
2 Antworten
Wenn Du tatsächlich renovieren musst:
Du kannst die Leimfarbe mit Leimfarbe überstreichen.
Nimmst Du Dispersion, ist das vorherige sehr gründliche Abwaschen mit Bürste und Schwamm aber unbedingt zu empfehlen. Optimal wäre es zudem, den Untergrund sodann vor dem erneuten Streichen zu grundieren.
Viel Erfolg :-)
Wenn eine Renovierung vertragsgemäß in gewissen Zeiträumen oder bei Auszug ansteht, muss diese schon fachgemäß ausgeführt werden, d.h. bei altem Leimfarbenanstrich dieser abgewaschen werden und entweder ebenso wieder ausgeführt werden (falls Material für diese Methode überhaupt noch im Handel) oder nach heute üblichen Verfahren (Dispersionstechnik etc.).