Muss ich im Vergaser die Hauptdüse verwenden, welche in der Allgemeinen Betriebserlaubnis steht, damit ich legal unterwegs bin oder darf ich abweichen?
Guten Tag,
in der Allgemeinen Betriebserlaubnis meiner Vespa ET2 50 C16 steht folgendes:
“Vergaser:
Hersteller: Weber ; Identifizierungsmerkmal: 12 OM ; Hauptdüse: 74
wahlweise Hersteller: Dell Orto ; Identifizierungsmerkmal: PHVA 12 ; Hauptdüse: 86“
Bei der Reinigung des originalen Weber Vergasers ging der Schwimmer kaputt. Da der nirgends mehr zu bekommen ist, wurde der unten genannte Dell Orto PHVA 12 eingebaut. Jetzt müsste der Vergaser komplett neu abgestimmt bzw. eingestellt werden.
Ich möchte mich völlig legal auf der Straße bewegen. Ist es zwingend erforderlich, die 86er Hauptdüse zu verbauen oder darf ich auch andere (größere o. kleinere) Hauptdüsen verwenden, ohne dass die Betriebserlaubnis erlischt?
1 Antwort
Die Betriebserlaubnis kann aus exakt drei Gründen erlöschen.
§19 StVZO:
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Wenn durch die geänderte Hauptdüse das Abgasverhalten negativ beeinflusst wird, erlischt die Betriebserlaubnis. Wenn das Abgasverhalten nicht oder positiv beeinflusst wird, bleibt die Betriebserlaubnis bestehen, das Fahrzeug entspricht aber nicht mehr der selbigen - Folge wäre eine Mängelkarte samt Aufforderung zum Rückbau und Abnahme durch eine Prüforganisation.
Wenn sich die Geschwindigkeit erhöht, führt das ebenfalls zum Erlöschen der BE, da die Fahrzeugart geändert wird - zumindest beim Kleinkraftrad. Beim Mofa kommt dieser Punkt erst zum Tragen, wenn es die 45 km/h überschreitet - die niedrigste Kategorie ist L1e, KKR bis 45 km/h, darunter fällt auch das Mofa. Beim frisierten FmH wäre also in der Regel die Verschlechterung des Abgas/Geräuschverhaltens der korrekte Grund fürs Erlöschen de BE, wobei es auch hier Ausnahmen gibt.
Problematisch an deinem Umbau ist, dass jegliche Toleranz entfällt. Die Gerichte, die sich mit der Frage beschäftigt haben, ab wieviel km/h Überschreitung ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vorliegt, haben klargestellt, dass die Toleranz nur für unveränderte Fahrzeuge im Serienzustand gilt, eben um die herstellungsbedingte Streuung zu berücksichtigen, siehe z.B. OLG Karlsruhe. Spielst du selbst Hersteller, bist du folglich selbst dafür verantwortlich, dass es nicht schneller fährt als erlaubt.
Kurz und knapp ohne langen Text
Natürlich ist dies ohne Probleme möglich sie zu ändern, wobei es nie vorkommt das die originale zu klein oder zu groß ist.
Immer auf die Zündkerze achten.
Weißlich zu kleine HD
Schwarz zu große HD
Rehbraun perfekt
Bei 125ern muss Abgas eingehalten werden aber selbst das ist mit ner Anpassung kein problem
Alles andere ist quatsch!