Muss ich im Oktober eine Zuzahlung zum Krankentransport nach einem Unfall im Mai leisten?
Hallo, ich hatte im Mai einen Autounfall, infolgedessen ich mit dem Krankenwagen in ein Krankenhaus transportiert wurde. Mit Schreiben vom 17.Oktober hat meine Krankenkasse jetzt eine Zuzahlung in Höhe von 10,00 Euro geltend gemacht.
Ich habe keine Schuld am Unfall, was auch von der Polizei bestätigt wurde. Die Versicherung der Unfallverursacherin hat den Schaden am Auto übernommen und mir Schmerzensgeld gezahlt.
Muss ich wirklich die Zuzahlung leisten? Oder kann sich die Krankenkasse an die Versicherung der Unfallverursacherin wenden?
Und ist es überhaupt zulässig, dass die Krankenkasse erst jetzt eine Zuzahlung verlangt, obwohl der Unfall schon im Mai war?
5 Antworten
Hallo,
zuZahlungen und Beiträge (und auch Erstattungen und Zuzahlungsbefreiungen) verjähren in der gesetzlichen Krankenversicherung erst nach 4 vollen Kalenderjahren.
Für die gesetzliche Krankenkasse ist die Schuldfrage ohne Bedeutung. Die Zuzahlung ist zu entrichten, wenn man bestimmte Leistungen (hier: Krankenwagen) in Anspruch genommen hat (Ausnahme: man ist von den Zuzahlungen befreit).
Alle entstandenen Kosten, die keine eigene Versicherung übernimmt, kann man der Versicherung des Unfallgegeners in Rechnung stellen: Zuzahlungen, Fahrten zum Arzt, Kleidung, Telefonate, Schreiben, Verdienstausfall ...
Gruß
RHW
Danke für den Stern!
Sende die Rechnung an die Krankenkasse vom Verursacher die übernimmt die 10 Euro.Manchmal brauchen solche Rechnungen Monate.
das kann manchmal 1Jahr dauern bis die KK die Forderung stellt.
nicht nur die 10 euro muß der unfallgegner übernehmen, auch alle anderen kosten, die bei dir anfallen. beispiel: medikamente, verschmutzte kleidung, krankenhauszuzahlungen,
Das braucht manchmal ziemlich lange. Sende das einfach an deine Krankenkasse