Muss ich einen Ausbildungsvertrag zurückschicken, wenn ich das Ausbildungsangebot nicht annehme?
Habe einen Vertrag von einer Firma.
Jedoch hat mir eine andere und bessere Firma ein Angebot gemacht was ich angenommen habe.
Was mache ich mit dem Vertrag der ersten Firma? Reicht es wenn ich ne E Mail schreibe?
5 Antworten
Was hast du genau? Einen von beiden Seiten bereits unterschriebenen Ausbildungsvertrag und du willst dein Exemplar zurueckschicken? Oder hast du ein Vertragsangebot, das du nicht annehmen willst?
Wenn es einen bereits unterschriebenen Vertrag gibt und dem Ausbildungsbetrieb auch ein Exemplar vorliegt, musst du den Vertrag schriftlich kuendigen (auf richtigem Papier mit Originalunterschrift, bei Minderjaehrigen auch der der Eltern). Das ist bei Ausbildungsverhaeltnissen ganz einfach weil es dort bis zum Ablauf der Probezeit keine Kuendigungsfrist gibt und du somit problemlos fristlos kuendigen kannst.
Handelt es sich hingegen lediglich um ein Vertragsangebot, das du nun doch nicht annehmen willst, reicht eine kurze Absage per eMail. Im Grunde braeuchte es noch nicht einmal die, waere aber unhoeflich.
Noe, ein vom Ausbildungsbetrieb unterschriebenes Vertragsangebot ist fuer diesen nur so lange bindend, wie er unter normalen Umstaenden mit einer Annahme rechnen kann (BGB § 147 Abs. 2). Wochenlang aufheben und erst dann unterschrieben zurueckschicken, geht also nicht.
Was mache ich mit dem Vertrag der ersten Firma? Reicht es wenn ich ne E Mail schreibe?
Ruf in der Firma an, teil mit, dass Du die Ausbildung aus persönlichen Gründen nicht antreten kannst/willst, bedanke Dich für das Angebot, entschuldige Dich für die Mühe und frag nach, ob Du den Vertrag zurückschicken sollst.
Dann schickst Du ihn zurück oder eben nicht.
Meiner Meinung nach ist eine kurze E-Mail mit einer Absage zwar "machbar", ich persönlich halte das aber für unhöflich und ein "guter Ton" hat noch niemandem geschadet (im Gegenteil).
Du solltest schon so höfflich sein den Ausbildungsvertrag zusammen mit einer Absage zu dieser Firma zu schicken.
Aber der Vertrag bringt denen doch garnichts mehr, ne höfliche Absage ist selbstverständlich
Das ist schon Richtig. Macht aber trotzdem einen guten Eindruck.
Ja, sag freundlich ab. Den Vertag kannst du wegwerfen.
Du musst wenn der vertrag einseitig unterschrieben ist ihn zurückschicken, da man einjen einseitigen Vertrag nicht kündgen kann .. Ist der vertrag von beiden Seiten unterschrieben und eingetragen, dann kann man ihr mit der Eintagsnummer zusammen kündigen
Welcher Arbeitsvertag ist denn einseitig unterschrieben? Der kommt doch blanco in doppelter Ausführung. Nach Unterschrift und Rücksendung erhält man sein eigenes Exemplar, dann ebenfalls vom Arbeitgeber unterzeichnet, retour.
Andernfalls, sollte die Unterschrift vom Arbeitgeber tatsächlich schon drauf sein, schick ihn vielleicht wirklich der Höflichkeit halber zurück. Habe ich aber noch nie erlebt und hielt ich aus Arbeitgebersicht auch für dumm.
Es ist besser, wenn du einmal anrufst und dich dort persönlich für die Chance bedankt und absagst. Rechtlich gesehen müsstest du sogar einen Kündigungsbrief schreiben.
Sobald der Vertag eine Unterschrift hat muss er zurück, sonst könnt ja irgendwann unterschreiben wenn der neue Vertrag nicht passt und dann wäre der Ausbildungsvertrag rechtskräftig .. wegwerfen geht gar nicht, es gilt ne Aufbewahrungsfrist, ich meine was von 10 Jahren gehört zu haben