muss ich eine private Fahrerkarte auslesen, auch wenn ich sie nicht benutzt habe?

2 Antworten

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Die Fahrerkarte muß nach dem erstmaligen Gebrauch alle 28 Tage ausgelesen werden. Nach dem erstmaligen Gebrauch. Hast Du sie noch nicht gebraucht, mußt Du sie auch nicht auslesen lassen.

Hast Du Sie schon benutzt musst Du sie alle 28 Tage auslesen lassen. Ob Du sie dann noch gebraucht hast oder nicht, dann zählen immer wieder die mindestens 28 Tage.

Wechselst du den Arbeitgeber und bist dann kein Fahrpersonal mehr, oder kein Gelegenheitsfahrpersonal mehr, bist Du dann in Rente oder arbeitslos, oder in eriner anderen Branche, also definitiv kein Fahrpersonal mehr, brauchst Du die Karte natürlich auch nicht auslesen zu lassen......

tomgun  27.12.2012, 17:06

Soweit alles richtig. Bleibt nur zu ergänzen: Dein Arbeitgeber ist verpflichtet die Karte alle 28 Tage auszulesen oder ein Gerät zum Auslesen durch den Fahrer zur Verfügung zu stellen. Ansonsten kann es für den Unternehmer sehr teuer werden. Auch kann man für einen geringen Betrag bei jedem Kinzle Dienst oder ähnlichen seine Karte auslesen lassen wenn man mal länger vom Hof weg ist. Das Fahrzeug speichert sowieso 1 Jahr alle Daten.

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Frag doch mal bei der DEKRA.

Oder ruf den Absender der Karte an. ( nicht den Hersteller der Plastikkarte, sondern den welcher die Erlaubnis erteilt hat )