Muss ich die überstehenden Äste meiner douglasie zum Nachbargrundstück entfernen?
Mein Baum steht schon 25 Jahre . Die Äste hängen etwas ins Nachbargrundstück, wirft aber keinen Schatten auf das Haus des Nachbarn. Mein Nachbar fordet, dass ich die Äste entfernen müsse. Wenn ich dies tun würde wäre der Baum auf einer Seite ganz entstellt. Die Entfernung zum Nachbargrundstück beträt etwa einmeter, er ist mitlerweile höher als unser HausFrage muss ich Äste entfernen? Was besagt die Baumschutzsatzung. Ich lebe in Rheinland_Pfalz. der Baumist gesund. Kann ich etwas tun um meinen Baum zu retten???
4 Antworten
Eine gewisse natürliche Beeinträchtigung muss Dein Nachbar hinnehmen. Wenn die Äste ihm das Tageslicht nehmen oder die Nadeln die Regenrinne verstopfen, wäre wohl ein teilweiser Zuschnitt angebracht.
Der Baum steht zwar mit zu wenig Abstand von der Grenze ( 2 Meter Höhe = 2 Meter Abstand) aber nachdem der Nachbar innerhalb von 5 Jahren keine Einwendungen dagegen hatte, dann kann er nicht mehr auf die Entfernung des Baumes pochen.
Dein Nachbar dürfte die überhängenden Äste sogar selbst abschneiden: wenn sie die Benutzung seines Grundstücks beeinträchtigen und er Dir eine ausreichend lange Frist zur Entfernung gesetzt hat und Du seiner Aufforderung nicht nachgekommen bist.
Vgl. die Broschüre »Nachbarrecht« des Rheinland-Pfälzischen Justizministeriums, Kapitel A III (Grenzabstände für Pflanzen) Nr. 5 (Überhang): http://goo.gl/hk6ClA
Eine Hecke darf man pflanzen, Bäume dürfen aber nicht so nah an der Grenze sein. Ja er darf.
ja nadeln und tannenzapfen