Muss ich die Sachen hergeben?

lynnmary1987  15.02.2024, 12:50

Schuldest du ihr denn tatsächlich Geld?

Unicorngalaxy 
Fragesteller
 15.02.2024, 12:56

Nein. Sie sagte sie hätte für 500 euro ihr schloss von ihrer Wohnungstür unten gewechselt was ein lüge ist da ich mich mit den Nachbarn unterhalten habe und es kein neues schloss

5 Antworten

der Pulli war ein Geschenk, den kann sie zurück verlangen, wie sie will.

Gibt es etwas Schriftliches, dass Du ihr Geld schuldest? Nein? Pech gehabt. Solltest Du ihr WIRKLICH noch Geld schulen und der Betrag höher sein, dann würde ich ihr das, einfach, damit sie Ruhe gibt, zurückzahlen. Wahrscheinlich ist sie gerade knapp bei Kasse und Du bist ihr wieder eingefallen.

Unicorngalaxy 
Fragesteller
 15.02.2024, 12:57

Ich besitze den Pulli nunmal nicht mehr

geld schulde ich ihr nicht da sie das nur erfunden hat

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Silencer1975  15.02.2024, 13:03
@Unicorngalaxy

selbst, wenn du ihn noch hättest - das war ein Geschenk! Zu dem Türschloss, ich lese das gerade oben bei den Nachfragen - es war ja ihre Entscheidung, das Schloss auszutauschen. Damit hast DU nichts zu tun.

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Du musst gar nichts. Gibts über das Geld was Schriftliches? Einen Vertrag, wer wem was geliehen hat? Nein. Dann kann sie viel wollen, aber nichts bekommen. Auch ein Geschenk kann man nicht zurückverlangen, vor allem nicht nach so langer Zeit. Du kannst dich also beruhigt zurücklehnen und sie vor die Wand laufen lassen. Wollen kann sie viel, bekommen wird sie nix.

Nein musst du nicht. Eine Schenkung kann grundsätzlich nicht rückgängig gemacht werden. Nur in Ausnahmefällen aber ich bezweifle das sie vor Gericht wegen einem pulli geht. Bei dem Geld weiß ich nicht um was es geht. Geht es um gegenseitig Sachen bezahlen (essen etc.)?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Unicorngalaxy 
Fragesteller
 15.02.2024, 13:00

Also die Geschichte ist das sie mir mal einen Schlüssel von ihrer Wohnung gegeben hatte, ich hab aber meinen Schlüsselbund verloren und sie hätte es ihren Vermietern gemeldet und die hätten angeblich das schloss von der Haustür gewechselt und es wäre eine Summe von ca 500 euro offen. Ich hab mich mit den Nachbarn unterhalten in dem Haus und das schloss wurde nie gewechselt aber sie will unbedingt das geld

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Nein. Geschenke kann man nicht wiederholen. "Geschenkt ist geschenkt. Wiederholen ist gestohlen", sagt ein Sprichwort.