Muss ich die 2. Rate meiner Pauschalreise(1800Euro) bei Reisewarnung zahlen und dann den Gutschein nehmen?
Hallo Zusammen,
Wir haben für Pfingsten eine Pauschalreise gebucht , ich habe im Januar ein Viertel des Preises überwiesen . Bei FTI wird 4 Wochen , am 30.4. die Restsumme (1800Euro ) fällig . Es besteht bereits eine Weltweite Reisewarnung und Bulgarien lässt auf längere Zeit keine Touristen mehr ins Land. Unser Reisebüro sagte ,das der Reiseveranstallter erst ein paar Tage vorher entscheidet ob die Reise stattfindet oder nicht und das ich die Restsumme zahlen müsse,da sonst die Reise als kostenpflichtig stoniert zählt und ich dann auf ca. 400 Euro sitzen bleibe. Heute beschliest die Regierung die Reisegutscheine ,die dann statt der Rückzahlung angenommen werden müssen. Die 2. Rate zahlt man eigendlich 2- 4 Wochen vor Reiseantritt (laut Reisevertrag) ,wenn ich nun mit einem Reisegutschein abgespeist werde ,den ich dann erst im Sommer 2021 einlösen kann müsste ich ja die Restzahlung auch erst nächstes Jahr zahlen ,oder? Kann ich auch irgendwie mein ganzes Geld zurück bekommen? Vielen Dank schon mal vorher für eure Hilfe.
Mit freundlichen Grüssen ,Mark Stange
5 Antworten
Eine ziemlich blöde Situation: wenn du zahlst, dann wirst du wahrscheinlich mit einem Gutschein abgespeist werden. Im besten Fall kannst du den später einlösen, im schlimmsten Fall kommt es zur Insolvenz und das ist er das Papier nicht wert auf dem er gedruckt ist.
Zahlst du jetzt nicht innerhalb der vorgegebenen Frist, darf der Veranstalter tatsächlich zu den dann bestehenden Stornierungsbedingungen kündigen.
Trotzdem: ich würde da jetzt kein Geld mehr reinpumpen. Zahle nicht! Da die Zahlungsfrist ja laut deiner Aussage bis 2 Wochen vor Abflug gilt, hast du hier noch etwas Spielraum. Vielleicht ist die Reise dann bereits offiziell abgesagt oder die Grenzssvhließung verlängert. Wenn dir der Veranstalter hier doch am Ende mit Stornierungskosten kommt, kannst du dagegen vorgehen besonders wenn die Reise gar nicht stattfindet. So oder so hast du dann im schlimmsten Fall weniger Geld verloren als wenn du jetzt alles zahlst und es geht dann schief.
meine geplatze osterreise wurde durch das unternehmen , ohne nachfrage ! , von denen kostenlos erstattet ( die anzahlung ).
Die Verbraucherzentralen haben sich schon beschwert. Bei einer späteren Insolvenz nützt ein Gutschein auch nichts mehr.
Das wäre ein Kredit an Firmen, wobei der Konsument auch schon gebeutelt genug ist z. B. im Kurzarbeiterstatus
Absolute Unverschämtheit vom Reiseveranstalter. Ich würde hier auf keinen Fall bezahlen bzw. würde ich dem Veranstalter schriftlich mitteilen, dass man die Restsumme bereit ist zu überweisen, wenn zuvor schriftlich garantiert wird, dass die Reise definitiv wie geplant stattfindet. Damit dürfte man sich für einen hier ja sehr wahrscheinlichen Rechtsstreit nochmal ein Stück weit absichern. Bezahlen würde ich auch deshalb schon nicht, weil theoretisch jetzt auch vielen Veranstalter die Insolvenz droht, womit das Geld dann auch ganz weg sein könnte.
Da kann man nur abwarten, was genau beschlossen wird. Wie die Bedingungen sein werden weiß man nicht nicht.
Ohne abgesagt Reise bekommst du die Anzahlung jedenfalls jetzt leider nicht zurück.