Muss ich dem Jobcenter von mir erzählen auch wenn ich nichts damit zutun habe?

2 Antworten

Wenn ihr zusammen in eine Wohnung zieht, und hier in Form einer WG Jeder seinen eigenen Mietvertrag abgeschlossen hat, ist Jeder nur für sich selber verantwortlich. Das hat keine Auswirkungen auf das Einkommen des Anderen - egal in welcher Form!

Erst wenn einer von Euch ALG-II (jetzt Bürgergeld) bezieht, oder wenn ein Antrag auf staatliche Unterstützung gestellt wird, wird auch eine Bedarfs-Bemessung durchgeführt. Dies betrifft aber wiederum nur den Antragsteller und hat keine Auswirkungen auf die Mitmieter in einer WG.

Erst wenn ihr offiziell zusammen zieht, und wenn dann EIN Mietvertrag für Euch beide abgeschlossen wird, dann seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Ab jetzt werden Euer beider Einkünfte für die Bemessungsgrundlage einer Bedarfsgemeinschaft heran gezogen. Das kann Vorteile haben - muss es aber nicht! Jedoch bis dahin, muß das Arbeitsamt nichts von Euch wissen. Bis dahin seid ihr zwei Einzelmieter in einer WG - ...und da ist jeder nur für sich selber verantwortlich!

Enissa735 
Fragesteller
 17.04.2024, 20:29

Also müsste ich nichts von mir erzählen ?Muss ich es nicht nachweisen das wir eine WG bilden oder kann ich es einfach so belassen ?will keinen Ärger haben deswegen 😅

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dsteinigfn  17.04.2024, 21:29
@Enissa735

Ich bin kein Experte für Mietrecht, aber solange keiner fragt, mußt Du Dich nicht freiwillig erklären. Die Tatsache, dass ihr getrennte Mietverträge habt, erklärt juristisch korrekt, Euren "WG-Status".

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eine ärztliche Stellungnahme habe das ich aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann.

Dadurch bestünde grundsätzlich weder Anspruch auf Arbeitslosendgeld, noch auf Bürgergeld.

Hinsichtlich des Bürergeld bildeten zusammenlebende Geschwister eine Haushaltsgemeinschaft.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
Enissa735 
Fragesteller
 17.04.2024, 20:27

Ich habe mit der Arbeitsagentur gesprochen und mir würde das zustehen,da ich alle Erwartungen erfülle und gesundheitlich nicht in der Lage bin zu arbeiten .

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Agamemnon712  18.04.2024, 06:26
@Enissa735

Das ist ein Widerspruch in sich.

Wenn Du über einen Zeitraum von sechs Monaten oder länger als voll erwerbsgemindert giltst, besteht kein Ansoruch auf Arbeitslosen- oder Bürgergeld.

Völlig wurscht, was man Dir erzählt hat.

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