Muss ich das Handy nach einen Sterbefall zurück geben?
Hallo miteinander und zwar habe ich denn Vertrag meiner verstorbenen Mutter gekündigt aber der Kündigungs Bestätigung wurde nicht von einer Rückgabe vom Anbieter erwähnt was soll ich tun ?
Du hast was für einen Vertrag nach einem Sterbefall gekündigt? Und wie? Bist Du jetzt grade Tod?
Einen handyvertrag
4 Antworten
Wenn das Handy-Vertragsunternehmen von einer Rückgabe im Rahmen der Kündigungsbestätigung nichts von einer Rückgabe erwähnt, ist konkludent anzunehmen, dass das verbliebene Handy zu Deiner freien Verfügung steht.
Zumindest in Österreich gilt der Rechtsgrundsatz:
Qui tacet consentire videtur
"Wer schweigt, scheint zuzustimmen".
Du bist also Erbe. Erben übernehmen Verträge.
Ob sich so ein Vertrag ausserfristlich im Sterbefall kündigen lässt hängt von den Vertragsbedingungen ab.
Hast du denn schon eine Kündigungsbestätigung? Wenn das ein 2 Jahresvertrag war, kann es also dennoch sein, das bis Vertragsende gezahlt werden muß oder es eine Auslösesumme gibt und dann gehört natürlich auch das Handy dir. Das sollte aber in der Kündigungsbestätigung stehen
Das Handy wirst du nicht zurückgeben müssen. Die Anbieter haben in der Regel kein Interesse, gebrauchte Handys zurück zu bekommen. Zumal deine Mutter ja vermutlich über die Anzahlung und durch die Tarifkosten schon einen Teil abbezahlt hat. Die Frage ist eher, ob du noch etwas zu bezahlen hast. Im Todesfall beenden die meisten Anbieter aus Kulanz den Vertrag vorzeitig, wenn kein Erbe diesen übernehmen und weiternutzen möchte. Für so eine vorzeitige Kündigung kann der Anbieter natürlich einen Schadenersatz berechnen. Ist aber soweit ich weiß, in der Praxis eher nicht üblich. Wenn in der Kündigungsbestätigung nichts erwähnt ist, einfach mal abwarten, oder noch mal nachfragen. Das Gerät wirst du aber sicher behalten können.
Weiter lautet meine Nachfrage noch, wie Du nach Deinem Tod Deinen jetzigen Vertrag kündigen konntest?
Oder meinst Du, ob man sein Handy nach dem eigenen Sterbefall zurückgeben muss? Meine Frage darauf wäre, wieso Dich das interessiert, Du lebst nach Deinem Tod ja nicht mehr...
Bei Leasingverträgen ist es so, dass die Erben den Vertrag übernehmen, so dann natürlich auch das Gerät mit bekommen. Ob Dein Handyvertrag da jetzt ein Leasingvertrag ist, weiß ich nicht.
also meine Mutter ist verstorben und ich habe ihren Vertrag gekündigt und bei der Kündigungsfrist Bestätigung wurden nicht von dem Anbieter erwähnt ob und wann ich das Smartphone zurück geben muss
Deine Mutter hatte aber einen Leasingvertrag für das jeweilige Handy? Wenn ja, würde ich denjenigen mal anrufen, mit dem der Vertrag geschlossen wurde.
ok danke weil normalerweise müssten sie das ja auch zu einer Kündigungs Bestätigung dazu schreiben oder nicht ?