Muss ich das Geld zurück überweisen?

5 Antworten

Natürlich hat er ein Recht darauf. Du bist auch verpflichtet, dass zu melden. Wird ein Fehler in der Buchhaltung sein. Das Geld steht dir nicht zu.

Ähm, natürlich hat der Arbeitgeber ein Recht das fehlerhaft überwiesene Geld zurückzuverlangen. Denkst Du wirklich "Fehler zu meinen Gunsten, juhu?"

Im Zweifel müsste der Arbeitgeber aber wohl klagen um einen vollstreckbaren Titel zu erwirken. Einfach so Kontopfändung, oder solche Späße, sehe ich nun wirklich nicht.

Gruß

kukuk234 
Fragesteller
 09.05.2022, 17:56

Die Sache ist ich hasse meinen ehemaligen Arbeitgeber, da er mir so gut wie es ging die Ausbildung zur Hölle gemacht hat. Wie lange könnte ich dann das zurücküberweisen hinauszögern bis es ernsthafte Konsequenzen für mich hätte ?

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AldoradoXYZ  09.05.2022, 18:00
@kukuk234

Puh, Du stellst Fragen.

Auf jeden Fall müsste erst mal eine Zahlungsaufforderung kommen und ich gehe mal stark von schriftlich aus.
Dort sollte auch eine Frist stehen und die Konsequenzen, wenn sie nicht eingehalten wird.

Das Problem ist, dass ist ja kein normaler Zahlungsverkehr beim Handel und das typische Mahnwesen dahinter. Das ist also schon spezieller.

Rechtlich kann ich dir gar keinen Tipp geben. Wenn Du es juristisch sicher wissen willst, dann müsstest Du einen Anwalt fragen.

Eherlich gesagt würde ich aber darauf verzichten. Selbst der Gedanke der Rache ist etwas überzogen, denn um welche Summen geht es hier schon? Das merkt der Arbeitgeber doch nicht mal.

Am Ende musst Du noch Mahngebühren, oder sogar Anwaltskosten zahlen. Da würde ich nicht "rumspielen".

Gruß

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JensingerB  06.10.2022, 14:58
@kukuk234

Du solltest das Geld auf gar keinen Fall ausgeben und verwahren. Fordert der Arbeitgeber das Geld zurück, dann gibt es zurück. Ansonsten lass' das Geld weiterhin liegen. Ich würde es ein Jahr liegen lassen, denn wenn es denen beim Jahresabschluss nicht auffällt, dann scheinen die es abgeschrieben zu haben.🤷🏻‍♂️ Dass ich es so tun würde, ist aber kein Garant auf Rechtssicherheit.

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Ja klar. Das Geld steht Dir nicht zu. Zurücküberweisen musst Du es eigentlich schon. Zumindest dann, wenn sie es fordern. Dann unverzüglich, na ja, so innerhalb von 14 Tagen.

Wie lange könnte ich dann das zurücküberweisen hinauszögern bis es ernsthafte Konsequenzen für mich hätte ?

Ernsthafte Konsequenzen hat es gar keine. Und wenn Du es bist zum 31. 12. 2025 schaffst, dann musst du es gar nicht mehr zurückzahlen.

Warum noch Probleme schaffen. Ruf dort an in der Buchhaltung, erkläre denen die Lage. Bitte sie, Dir schriftlich mitzuteilen, welchen Betrag du zurückzahlen musst.

Und dann nicht lange warten, sondern überweisen.

Du musst es zurück überweisen, da es sich offensichtlich, um einen auch für Dich erkennbaren Fehler handelt.