Muss ich das Geld zurück überweisen?
Situation: Ich habe meine Ausbildung bei Firma XY abgeschlossen und mein Arbeits- (Ausbildungsvertrag) endet von selbst. Ich habe einen Brief meines damaligen Arbeitgebers bekommen mit meinem Arbeitszeugnis und einen Schriftstück in dem mir gesagt wurde, dass es keiner Kündigung meinerseits bedarf und mein Vertrag von selbst ausläuft.
Jetzt hat die damalige Firma mir nach Ablauf des Vertrags 3 Monate weiterhin meine Ausbildungsvergütung überwiesen, obwohl sie wussten (mit Schriftlicher Bestätigung), dass mein Vertrag ausgelaufen ist.
Hat der EHEMALIGE Arbeitgeber ein Recht darauf das Geld wiederzubekommen ? Oder hat er kein Recht darauf da er zu dem Zeitpunkt der Überweisungen davon wusste, dass ich NICHT mehr bei ihm angestellt bin ?
Danke schonmal im Voraus :-)
5 Antworten
Natürlich hat er ein Recht darauf. Du bist auch verpflichtet, dass zu melden. Wird ein Fehler in der Buchhaltung sein. Das Geld steht dir nicht zu.
Ähm, natürlich hat der Arbeitgeber ein Recht das fehlerhaft überwiesene Geld zurückzuverlangen. Denkst Du wirklich "Fehler zu meinen Gunsten, juhu?"
Im Zweifel müsste der Arbeitgeber aber wohl klagen um einen vollstreckbaren Titel zu erwirken. Einfach so Kontopfändung, oder solche Späße, sehe ich nun wirklich nicht.
Gruß
Puh, Du stellst Fragen.
Auf jeden Fall müsste erst mal eine Zahlungsaufforderung kommen und ich gehe mal stark von schriftlich aus.
Dort sollte auch eine Frist stehen und die Konsequenzen, wenn sie nicht eingehalten wird.
Das Problem ist, dass ist ja kein normaler Zahlungsverkehr beim Handel und das typische Mahnwesen dahinter. Das ist also schon spezieller.
Rechtlich kann ich dir gar keinen Tipp geben. Wenn Du es juristisch sicher wissen willst, dann müsstest Du einen Anwalt fragen.
Eherlich gesagt würde ich aber darauf verzichten. Selbst der Gedanke der Rache ist etwas überzogen, denn um welche Summen geht es hier schon? Das merkt der Arbeitgeber doch nicht mal.
Am Ende musst Du noch Mahngebühren, oder sogar Anwaltskosten zahlen. Da würde ich nicht "rumspielen".
Gruß
Du solltest das Geld auf gar keinen Fall ausgeben und verwahren. Fordert der Arbeitgeber das Geld zurück, dann gibt es zurück. Ansonsten lass' das Geld weiterhin liegen. Ich würde es ein Jahr liegen lassen, denn wenn es denen beim Jahresabschluss nicht auffällt, dann scheinen die es abgeschrieben zu haben.🤷🏻♂️ Dass ich es so tun würde, ist aber kein Garant auf Rechtssicherheit.
Ja klar. Das Geld steht Dir nicht zu. Zurücküberweisen musst Du es eigentlich schon. Zumindest dann, wenn sie es fordern. Dann unverzüglich, na ja, so innerhalb von 14 Tagen.
Wie lange könnte ich dann das zurücküberweisen hinauszögern bis es ernsthafte Konsequenzen für mich hätte ?
Ernsthafte Konsequenzen hat es gar keine. Und wenn Du es bist zum 31. 12. 2025 schaffst, dann musst du es gar nicht mehr zurückzahlen.
Warum noch Probleme schaffen. Ruf dort an in der Buchhaltung, erkläre denen die Lage. Bitte sie, Dir schriftlich mitzuteilen, welchen Betrag du zurückzahlen musst.
Und dann nicht lange warten, sondern überweisen.
Du musst es zurück überweisen, da es sich offensichtlich, um einen auch für Dich erkennbaren Fehler handelt.
Die Sache ist ich hasse meinen ehemaligen Arbeitgeber, da er mir so gut wie es ging die Ausbildung zur Hölle gemacht hat. Wie lange könnte ich dann das zurücküberweisen hinauszögern bis es ernsthafte Konsequenzen für mich hätte ?