muss ich dahin polizei?

brief - (Recht, Polizei, Brief)

5 Antworten

Nachdem hier wieder mal viele falsche Antworten gegeben werde, erkläre ich das mal ausführlich:

Du wirst als Zeuge einer Straftat (Beleidigung) vorgeladen, d.h. jemand hat einen anderen Jemand beleidigt und Du warst dabei. 

Der beleidigte Jemand hat bei der Polizei Strafanzeige gestellt und gesagt, Du warst dabei und kannst den Vorfall bestätigen.

Deswegen hat die Polizei dich angeschrieben und bittet um deine Zeugenaussage.

Eine solche polizeiliche Vorladung ist NICHT verpflichtend!

Du kannst also einfach nicht hingehen - ohne weitere Folgen (ok, es könnte natürlich sein, daß dann der beleidigte Jemand sauer auf dich ist, weil Du ihn nicht unterstützt).

Aus reiner Höflichkeit sollte man in diesem Fall aber zumindest anrufen und sagen: "Ich möchte nicht aussagen. Danke und Tschüß."

Es gibt dann 2 Möglichkeiten:

a) Das Verfahren wird eingestellt, es passiert nichts mehr (der beleidigte Jemand wird evtl. weiter auf dich sauer sein)

b) Du erhältst eine weitere Vorladung vom Staatsanwalt oder vom Gericht.

Dann (und das bedeutet der letzte Satz) MUSST du bei dem Termin erscheinen. Ansonsten wirst Du "zwangsweise vorgeladen", d.h. 2 nette Herren in Uniform holen dich ab und fahren dich zu dem Termin (und Du musst das auch noch bezahlen).

Als Entscheidungshilfe:

- Willst Du dem beleidigten Jemand helfen?

- Bist Du mit dem anderen jemand, der die Beleidigung ausgesprochen hat, irgendwie verwandt / verschwägert / verlobt / verheiratet? (Dann hättest Du ein sog. Zeugnisverweigerungsrecht, d.h. du musst keine Aussage machen)

- Wie weit ist es zum Polizeirevier? Und wie weit zum Amtsgericht?

Rechtsgelehrter  05.04.2016, 23:09

Habe ich noch nie gehört oder gelesen, dass man seine eigene Vorführung oder Verhaftung bezahlen muss.

clemensw  05.04.2016, 23:17
@Rechtsgelehrter

StPO §51 Folgen des Ausbleibens eines Zeugen

"(1) Einem ordnungsgemäß geladenen Zeugen, der nicht erscheint, werden die durch das Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt. Zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft festgesetzt. Auch ist die zwangsweise Vorführung des Zeugen zulässig; § 135 gilt entsprechend. Im Falle wiederholten Ausbleibens kann das Ordnungsmittel noch einmal festgesetzt werden."

Das sind also nicht nur die Kosten für die zwangsweise Vorführung, sondern auch alle anderen Kosten (z.B. für Anwälte oder Sachverständige) sowie ein nettes Ordnungsgeld oben drauf.

Und wer nicht zahlen kann / will, landet im Knast.

Kann also ziemlich teuer und unangenehm werden...

Rechtsgelehrter  05.04.2016, 23:51
@clemensw

Hast natürlich vollkommen recht. Hatte ich erst falsch gelesen/interpretiert. Entschuldige.

Grundsätzlich musst du keiner Polizei Vorladung Folge leisten. Egal ob diese auf den mündlichen oder schriftlichen Wege erfolgt.

Du musst also nicht bei der Polizei erscheinen. Das hat keinerlei Nachteile für dich. Auch wenn Richter dann in einer eventuellen Verhandlung gerne mal fragen, warum du der Polizei Vorladung nicht nachgekommen bist.

Du solltest dem Richter dann antworten:  "Weil ich es nicht muss."

Wenn ein Zeuge oder Beschuldigter bei der Polizei nicht erscheint, werden die Ermittlungen ohne deren Aussagen weiter geführt. Nach Ende der Ermittlungen geht die Polizei Akte an die Staatsanwaltschaft.

Diese entscheidet, ob das Verfahren eingestellt oder ob Anklage erhoben wird.

Einer Vorladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts musst du hingegen Folge leisten.

Es ist nie gut, bei der Polizei als Zeuge oder als Beschuldigter auszusagen. Denn die Polizei agiert nie so neutral wie ein Richter. Jedes Wort kann bei der Polizei eins zu viel sein.

Nahezu jeder Rechtsanwalt rät davon ab, bei der Polizei auszusagen, bzw. raten diese, nur im Beisein eines Rechtsanwalts bei der Polizei auszusagen.

Wenn du nicht zur Polizei gehst, kann dir nichts schlimmes passieren. Eventuell besucht dich die Polizei dann zu Hause und möchte dich auf diesen Wege befragen. ( selten )

Dies geschieht oft nur, wenn du eine öffentlich interessante Tat begangen hast. Zum Beispiel im Stadtpark eine Sachbeschädigung begangen hast. Aber du bist ja eh Zeuge und nicht Beschuldigter.

In dem Fall sollte man die Polizisten nicht in die Wohnung lassen. Nur den Personalausweis vorzeigen oder Angaben nach § 111 OwiG machen. Eins von beiden reicht. Du musst deinen Perso nicht bei dir haben.

Danach müssen die Polizisten gehen.

Ladungen der Staatsanwaltschaft sind wirklich sehr selten. Darum würde ich mir keine Sorgen machen. Kommt eine, musst du dieser aber unbedingt folgen.

Wenn du vor Gericht als Zeuge geladen wirst und dort aussagen musst, dann kann folgendes in Betracht kommen:

Du erscheinst vor Gericht. Wirst in den Saal gebeten. Deine Anwesenheit wird festgestellt. Dann wirst du gebeten vor dem Saal zu warten.

Du wirst auf jeden Fall wieder in den Gerichtssaal gebeten. Entweder bedankt man sich für dein Erscheinen und sagt dir, dass deine Aussage nicht mehr nötig ist. ( in dem Fall hat der Angeklagte gestanden oder das Verfahren wurde entsprechend eingestellt )

Dann wirst du noch darauf hingewiesen. dass du im Gericht bei der Geschäftsstelle deine Auslagen ( Fahrtkosten Auto, Bus, Zug, sonstiges ) geltend machen kannst und im übrigen entlassen wirst, aber der Verhandlung auch weiter beiwohnen darfst.

Du darfst also - ob mit oder ohne getätigter Aussage - in den meisten Verhandlungen als Zeuge im Zuschauerbereich Platz nehmen und bis zum Ende der Verhandlung bleiben.

Musst es aber nicht. Beziehungsweise wenn du nur noch als Zuschauer dabei bist, kannst du denn Saal jederzeit verlassen. 

Du kannst auch bis zu 3 Monate nach dem Termin dein Zeugengeld beanspruchen. Musst also nicht zur Geschäftsstelle. Geht alles auch auf den Postweg.

Sobald du als Zeuge vom Richter entlassen wirst, kannst du das Gericht verlassen oder eben weiter zuschauen.

Du kannst auch gleich danach zur Geschäftsstelle, nur einen Zeugenantrag mit nehmen, gehen und innerhalb von 3 Monaten persönlich oder per Post einreichen.

Du kannst natürlich auch das Gericht verlassen ohne einen Antrag mitzunehmen und komplett auf deine Auslagen verzichten. Man kann sich den Zeugenantrag auch von zu Hause aus per Post zusenden lassen.

Es ist deine Sache, ob und wie du einen Antrag auf Erstattung von Zeugen Auslagen stellst.

Wenn deine Zeugenaussage nötig ist, solltest du dich immer an der Wahrheit halten. Weißt du etwas nicht oder nicht genau, dann musst du das genau so sagen. Das wird dann so auch akzeptiert.

Du kannst auch nachfragen, wenn du Fragen nicht richtig akkustisch oder geistig verstanden hast.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/pflicht-zum-erscheinen-bei-der-polizei-zur-zeugenaussage-was-tun-als-gefaehrdeter-zeuge_069447.html

https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__111.html

Einer Vorladung durch die Polizei brauchst du nicht zu folgen. Machen können die nix. Niemand wird dich mit Polizeigewalt aus der Klasse holen und im Streifenwagen zur Polizei fahren. Kannste vergessen. Aber warum willst du als Zeuge dem nicht folgen? Wenn die Sache vor Gericht landet, dann musst du dem Folge leisten.......und wenn du das nicht machst, dann wirst du halt abgeholt. Dem kannst du dich nicht widersetzen.

Steht in dem Schreiben...

Gehst Du nicht hin wirst Du von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht vorgeladen und dahin musst Du kommen, kommst Du dann dahin nicht wirste Du im dümmsten Fall von der Polizei hingebracht.