Muss ich bei der Ebay Auktion den Artikel verkaufen?
Ich wollte meinen MacBook verkaufen und habe ausversehen als Mindestpreis 500€ statt 600€ eingegeben. Nun ist die Auktion zuende und jemand hat den Artikel für 500€ „gewonnen. Ich habe den Kauf abgebrochen aber nun droht mir der Käufer mit dem Anwalt etc.
Was soll ich machen? Ich bin wirklich sehr überfordert und bitte um Ratschlag
4 Antworten
Umfangreiche Informationen zur Rechtslage findest du hier:
https://www.kanzlei-kotz.de/schadensersatzanspruch-nach-ebay-auktionsabbruch/
Du schreibst:
habe ausversehen als Mindestpreis 500€ statt 600€ eingegeben.
Wie lange lief die Auktion bereits, als dir dein Irrtum auffiel?
Rechtliche Informationen für private VerkäuferBin ich an mein Angebot gebunden, auch wenn das Höchstgebot viel zu niedrig ist?
Ja!
Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel an den Käufer zu übergeben.
Dies gilt auch, wenn sie mit dem Höchstgebot nicht zufrieden sind oder Sie zwischenzeitlich den Verkauf des Gegenstandes bereuen.
Unverschuldete Unmöglichkeit der Übereignung
Gemäß den eBay-Grundsätzen sind Sie auch dann berechtigt ein Angebot vorzeitig zu beenden, wenn der Artikel während der Angebotsdauer ohne Ihr Verschulden beschädigt wird oder verloren geht (z.B. Verlust, Diebstahl, s. BGH, Urt. v. 8.6.2011, Az.: VIII ZR 305/10). Bitte beachten Sie, dass Sie im Streitfall beweisen müssen, dass der Artikel während der Angebotsdauer ohne Ihr Verschulden beschädigt wurde oder verlorengegangen ist (siehe dazu auch BGH, Urt. v. 08.06.2011, Az.: VIII ZR 305/10 und LG Bochum, Urt. v. 18.12.2012, Az.: 9 S 166/12)
Kein Grund zur vorzeitigen Beendigung des Angebots liegt vor, wenn Sie den Artikel während der Angebotsdauer anderweitig verkaufen, verschenken oder sonst weitergeben (siehe dazu OLG Nürnberg, Urt. V. 26.02.2014, Az. 12 U 336/13, AG Nürtingen, Urt. v. 16.01.2012, Az.: 11 C 1881/11). Ebenso liegt kein Grund zur vorzeitigen Beendigung vor, wenn sie es sich anders überlegt haben und den Artikel nun doch nicht mehr verkaufen möchten (siehe dazu AG Paderborn, Urt. v. 6.12.2012).
Hinweis: Wenn Sie Ihr Angebot ohne berechtigten Grund vorzeitig beenden und bereits vorhandene Gebote streichen, machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbietenden unter Umständen schadensersatzpflichtig.
(Quelle:eBay.de)
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Was soll ich machen? Ich bin wirklich sehr überfordert und bitte um Ratschlag
Meine persönliche Meinung ist:
Rechtlich kann der geringere Mindestpreis einen Auktionsabbruch kaum rechtfertigen.
Anderenfalls könnte der Verkäufer jede Auktion abbrechen. Wer will beweisen, dass der Verkäufer sich nicht geirrt hat?
Berechtigte Gründe für einen vorzeitigen Auktionsabbruch gibt es nur sehr wenige.
Diebstahl und Wohnungsbrand gehören dazu. Entsprechende Nachweise (z.B. Strafanzeige bei der Polizei) werden vorausgesetzt.
Ob der Käufer seine Ansprüche kennt und bereit ist, diese ggf. auch einzuklagen, kann nicht vorher gesagt werden.
Allerdings bewerte ich das Risiko als unverhältnismäßig hoch.
Begründung:
Es geht um einen Betrag von 100,- EUR.
Wenn der Käufer einen Rechtsanwalt hinzuzieht, passiert erfahrungsgemäß Folgendes:
Der Anwalt bietet dir eine außergerichtliche Einigung an. Dies bedeutet in der Regel, dass du den Rechner zu vereinbarten Kaufpreis lieferst und die Anwaltskosten übernimmst.
Wir die Sache gerichtlich entschieden trägt der Unterlegene sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.
Diese Kosten stehen sicher in keinem Verhältnis, zu den 100,- EUR, auf die du dich beziehst.
Dein Pech und Fehler. Warum sollte wer anderes dafür bluten? Die Sache ist doch eigentlich völlig klar für einen geschäftsfähigen Bürger. Eine Auktion geht gewöhnlich auch länger, da hätte man viel früher abbrechen können und nicht erst wenns zu Ende ist.
Hallo,
wenn du den Mindestpreis falsch eingetragen hast,
dann musst du ihn schnell revidieren,
bevor der erste Käufer bietet.
Ansonsten musst du deinen Kaufvertrag erfüllen.
Es ist mir allerdings auch passiert,
dass mir die Verkäufer, einfach den Betrag zurück überwiesen haben,
ohne mich vorher zu kontaktieren.
Aus welchem Grund auch immer.
Dann lass ich das lieber, denn meine Psyche ist mir wichtiger,
als ein Rechtstreit.
Hansi
Wenn du lesen kannst interessiert den das Geld nicht, der will seine Ware....zu recht. Wenn nicht - Anwalt. Was ist daran so schwer verständlich?
Dann hast du eben Pech gehabt.
Oder besser: Dumm angestellt.
Der wird nicht locker lassen,
bis du den Kaufvertrag erfüllst hast.
Dazu bekommst du wohl noch eine schlechte Bewertung.
Hansi
Ein Kaufvertrag entsteht durch Angebot und Annahme.
Du hast angeboten zum Mindestpreis x, der Käufer hat angenommen. Deal perfekt.
Du könntest jetzt den Kaufvertrag wegen Erklärungsirrtum anfechten, machst Dich damit aber dem Käufer gegenüber Schadenersatzpflichtig.
Der könnte jetzt genau das gleiche Modell im Netz suchen, und wenn das mehr kostet als 500 Euro den Mehrpreis (seinen Schaden) von Dir fordern / einklagen.
Das Problem ist ich kann ihm nichts zurück überweisen, da er noch nichts gezahlt hat. Er hat nur die Auktion gewonnen.