Muss ich bei Auszug streichen obwohl die Wohnung unrenoviert bezogen wurde und ich bei Einzug fast alles neu gestrichen habe?
Hallo wir sind vor 3,5 Jahren in eine unrenovierte Wohnung gezogen. Wir haben diese überall wo es nötig war gestrichen. Jetzt ziehen wir aus und die größte Sorge meiner Vermieterin ist es das wir die Wohnung renovieren. In der Küche ist beispielsweise ein dicker roter Streifen der noch vom Vormieter dort ist (Fotos vom Einzug sind vorhanden wie die Wohnung ausgesehen hat) Im Mietvertrag steht unter Schönheitsreparaturen: -------Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere Anstrich und Lackierung der Innentüren sowie Außentüren und Fenster von innen sowie sämtliche Holzteile, Versorgungsleitungen und Heizkörper, das Streichen der Decken und Oberwände sowie der wischfeste Anstrich bzw das Tapezieren der Wände. Der verpflichtende hat die Schönheitreparaturen fachgerecht vorzunehmen-----Das wars. Kann sie wirklich verlangen das ich ihre Wohnung komplett renoviere? Ich würde jetzt das Kinderzimmer streichen weil die Kinder an ein paar Stellen an die Wände gemalt haben. Ich habe jetzt schon so viel über Schönheitsreparaturen gelesen das ich mir jetzt nicht sicher bin ob ich was renovieren muss oder nicht weil es eben unrenoviert war. Vielen Dank schonmal für die Antworten
5 Antworten
Unrenovierte Übergabe an dich als Mieter hat zur Folge, dass die Wohnung gleichfalls unrenoviert zurück gegeben werden darf. Der Vermieter hat keinen Anspruch darauf, dass ihm die Wohnung in einem besseren Zustand zurückgegeben wird als er sie dem Mieter übergab. Die Wohnung ist deshalb lediglich besenrein zurückzugeben. Anders lautende Klauseln sind unwirksam.
Schäden an der Mietsache die über normale Abnutzung hinausgehen, sind vom Mieter zu ersetzen bzw. zu beseitigen. Du bräuchtest als lediglich im Konderzimmer renovieren und auch nur die betroffenen Wände bzw. die Decke.
Die Wohnung ist deshalb lediglich besenrein zurückzugeben. Anders lautende Klauseln sind unwirksam.
Das verkennt die Sach- und Rechtslage nun völlig, wonach nicht frisch renovierte Anmietung in gepflegtem, vertragsgemäßem Nutzungszustand eben nicht "unrenoviert" bedeutet ebenso wie ein ggf. gewährter Ausgleich durch Mieterlass, der dieser tollkühnen Behauptung nun völlig entgegensteht.
Wende dich mal an den Mieterschutzbund -
dort wirst du wohl eine rechtskräftige Auskunft bekommen können
Bei diesem Vertrag wird man wohl in den sauren Apfel beißen müssen. Da hift auch nicht, dass die Wohnung bei Einzug eine Baracke war. Dann müsste man festlegen, dass die Wohnung im gleichen Zustand wie bei Einzug zu verlassen ist.
Ich hatte den Fall auch mal und mich mit meinem Anwalt besprochen. Der konnte nur indirekt helfen. Er gab mir den Tipp, alles zwar fachgerecht aber in billigster Ausführung zu erledigen. Also miese Tapete, Kalk-Leim-Farben, blanker Holzboden/Terrazo ohne Beläge usw.
Mit dem Ansinnen habe ich mich an den Nachmieter gewandt und ihn somit klar gemacht, dass er sich mit meiner "Renovierung" nur mehr Ärger und Kosten einhandelt. Er hat dann beim Vermieter darauf bestanden, dass er die Wohnung wie besichtigt übernimmt
Sämtliche Beschädigungen, die Du (oder die Kinder) verursacht hast, musst Du grundsätzlich beseitigen, da diese nichts mit Schönheitsreparaturen zu tun haben.
Wurde die Wohnung unrenoviert übergeben und Du hast hierfür keinen angemessenen finanziellen Ausgleich erhalten, kann der Vermieter nicht verlangen, dass Du die Wohnung renovierst, bzw. in einem besseren Zustand übergibst, als Du erhalten hast.
Die vertragliche Klausel dürfte in deinem Fall unwirksam sein.
Sorry, aber warum unterschreibst du so einen Mietvertrag?
Das geht weit über "Schönheitsreparaturen" hinaus!
Es gab mal bestimmte Fristen, wann, was gemacht werden muß?
Versuch mal, ob du im Internet was darüber findest?
Ansonsten mal bei einer Verbraucher Zentrale nachfragen, einem Mieter Schutz Bund, oder einem Anwalt für Miet Recht!
Möglich, aber ich würde den von Anfang an nicht unterschreiben!
auch wenn manche nicht gültig sind , gibt es Ärger mit dem Vermieter, könnte ich mir vorstellen?
Nur weil man etwas unterschrieben hat, bedeutet das noch lange nicht, dass alle Klauseln gültig sind.