Muss ich als Partner Gerichtskosten zahlen.?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Genau wegen sowas werde ich niemals heiraten. Totaler Quatsch man kann sich auch ohne Schnick Schnack lieben. Hochzeit kostet ein Haufen Geld die Scheidung ebenso. Die Scheidungsrate ist zudem enorm groß. Rausgeschmissenes Geld meiner Meinung nach. Aber zu deiner Frage, bei Bürgergeld musst eigentlich nichts bezahlen von was denn auch.

Wenn deine Frau die Scheidung einreicht und du beziehst Geld vom Jobcenter (Bürgergeld), musst du in der Regel keine Scheidungskosten selbst tragen, sofern dir Verfahrenskostenhilfe (auch Prozesskostenhilfe genannt) bewilligt wird. Diese Unterstützung übernimmt die Gerichts- und Anwaltskosten, sodass die Scheidung für dich kostenlos ist. War bei mir damals auch so. Voraussetzung ist, dass du aufgrund deines Bezugs von Bürgergeld als finanziell bedürftig giltst und keine Ratenzahlung leisten musst.

Der Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt, muss zwar zunächst einen Gerichtskostenvorschuss zahlen, aber am Ende werden die Gerichtskosten hälftig zwischen beiden Parteien aufgeteilt. Wenn du Verfahrenskostenhilfe erhälst, übernimmt der Staat diese Kosten für dich, und du musst nichts zahlen. Falls keine Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird, können die Kosten auch in Raten gezahlt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ihr müsst zumindest einen Anwalt haben, aber der Anwalt berät dann den Mandanten, der ihn beauftragt.

Wenn du kein Geld hast, kannst du Prozeßkostenhilfe beantragen.

Du brauchst auch einen Anwalt. Das ist Pflicht. Ihr könnt euch auch einen zusammen nehmen


Tardragozon312 
Beitragsersteller
 05.07.2025, 08:56

Ich möchte gar nichts zahlen, die Alte soll den Mist alleine bezahlen. Einfach alles selbst tragen weil ich nichts damit zu tun haben möchte. Ich möchte kein Anwalt, keine Rechnung und kein Gericht.

Alexandra860204  05.07.2025, 09:42
@Tardragozon312

Das geht halt nicht, dann hättest du nicht heiraten dürfen. Ohne eigenen Anwalt ja, aber Gerichtskosten musst du anteilig tragen.

Alexandra860204  05.07.2025, 07:55

Wie jetzt? Er braucht einen, es ist Pflicht, aber einen zusammen geht auch?

Es wird 1 Anwalt zwingend benötigt. Er darf nur 1 Partei vertreten, nicht beide!

Helpforyou24h  05.07.2025, 07:56
@Alexandra860204

Ein Anwalt kann bei Scheidung auch beide vertreten wenn diese sich einig sind

Es geht nur um eine Scheidung. Mehr nicht

Alexandra860204  05.07.2025, 07:57
@Helpforyou24h

Nein, kann er nicht. Er darf nur 1 Partei vertreten. Natürlich kann er beide beraten usw. vor Gericht sitzt er auf der Seite von der er beauftragt wurde.

Motobiggi31  05.07.2025, 08:09
@Alexandra860204

Das ist völliger Quatsch. Natürlich können beide, bei einer Scheidung, den gleichen Anwalt haben. Informiere dich erst einmal, bevor du hier was falsches sagst.

Alexandra860204  05.07.2025, 08:09
@Helpforyou24h

Nein, auch bei einvernehmlichen geht es nicht! Ich habe das schon hinter mir. Ich kann mir nicht vorstellen dass sich die Rechtslage in den letzten paar Jahren geändert hat.

Alexandra860204  05.07.2025, 08:14
@Motobiggi31

Ich habe für euch mal ChatGPT gefragt, hier das Ergebnis:

In Deutschland (und in vielen anderen Ländern) darf ein Anwalt grundsätzlich nicht beide Parteien bei einer Scheidung vertreten, da dies einen Interessenkonflikt darstellen würde.

Ausnahme: einvernehmliche Scheidung

Bei einer einvernehmlichen Scheidung (also wenn sich beide Ehepartner über alle Scheidungsfolgen – wie Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung – einig sind), ist es üblich und zulässig, dass nur eine Partei anwaltlich vertreten wird. Der andere Ehepartner benötigt dann keinen eigenen Anwalt, solange:

  • kein Streit über die Scheidung oder deren Folgen besteht,
  • keine eigenen Anträge beim Gericht gestellt werden (z. B. zum Unterhalt oder Zugewinnausgleich).

Der Anwalt handelt in diesem Fall nur im Auftrag eines Ehepartners, auch wenn faktisch beide von der einvernehmlichen Regelung profitieren.

Wichtig:
  • Der Anwalt vertritt offiziell nur einen Mandanten – nicht beide.

Quelle: ChatGPT

Motobiggi31  05.07.2025, 08:19
@Alexandra860204

Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht ein Anwalt aus. 

Lese dir nocheinmal die Frage durch. Beide wollen ja die Scheidung. Also ist es Eibe einvernehmliche Scheidung. Also reicht hier ein Anwalt aus!

Alexandra860204  05.07.2025, 08:21
@Motobiggi31

Lies doch bitte noch mal das Ergebnis von ChatGPT durch, wichtigster Punkt:

  • Der Anwalt vertritt offiziell nur einen Mandanten – nicht beide.

Wie ich die ganze Zeit sage, 1 Anwalt reicht aber er vertritt nur eine Partei.

Motobiggi31  05.07.2025, 08:26
@Alexandra860204

Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht 1 Anwalt für beide aus, die beiden können sich mit nur einem Anwalt, der sie beide vertritt, scheiden lassen. Aber nur, wenn es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt, was hier auch vorliegt.

Alexandra860204  05.07.2025, 09:41
@dancefloor55

Ja aber lies es dir bitte genau durch. Scheidung mit einem Anwalt ja, aber er vertritt offiziell nur einen Mandanten und nicht beide. Wieso versteht das hier keiner. Das sagte mir mein Anwalt vor ein paar Jahren und auch das Internet wenn man es genau anschaut.

Stattdessen werde ich hier negativ bewertet für Fakten die definitiv stimmen.

Eine Hochzeit kostet Geld. Eine Scheidung auch. Du bemühst ja einen Anwalt.


Tardragozon312 
Beitragsersteller
 05.07.2025, 09:00

Ich möchte aber kein Anwaalt und will nicht dort sein, sie hat ein reichen Freund soll der alles bezahlen.

AriZona04  05.07.2025, 09:02
@Tardragozon312

Es geht hier nicht um Wollen. Das Gesetz sieht es nunmal vor, dass ein Anwalt Euch scheiden muss.

Eine Heirat sollte man sich schon gut überlegen. Das hattet Ihr offensichtlich nicht getan.

Tardragozon312 
Beitragsersteller
 05.07.2025, 09:08
@AriZona04

Das setzt ein wieder zu, man muss die Alte da sehen. Dann reicht doch ein Anwalt aus für beide und sie trägt alle Kosten. Ich bin doch hoffe ich nicht verpflichtet ihr Geld zu geben und Anwalt kann ich nicht bezahlen

Goodnight  05.07.2025, 09:32
@Tardragozon312

Der Freund deiner Frau hat ganz sicher keine Zahlungsverpflichtung für eure Scheidung!

Eure Ehe eure Scheidung, wäre ja noch schöner, wenn neue Partner für eurer Scheitern der Ehe bezahlen müssten.

Nach der Scheidung gibt es für einen gewissen Zeitraum eine Sperre für eine neue Ehe.

Auf ein Trennungsjahr kann man selten verzichten. Wenn der Ehemann zum Beispiel die Frau schlägt etc.