Muss Einzelhändler Malbuch zurücknehmen, wenn die Einwilligung der Eltern fehlt?

5 Antworten

a und b sind richtig !

diese eltern sind eben nur dumm - haben dem jungen das mit dem kauf durch taschengeld ermöglicht !

das mit den sieben jahren ist typische haarspalterei !

Das Kind ist zwar nicht geschäftsfähig, allerdings kann das Malbuch kein Vermögen gekostet haben. Und wenn der Händler dem Kind auch nicht viel zu viel Geld abgeknüpft hat dafür, dann müssen die Eltern damit leben, dass das Kind das Geld das ihm überlassen wird, auch nach seinen Gutdünken ausgibt.

Abgesehen davon, haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt indem sie das Kind alleine losziehen haben lassen.

Anders wäre es, wenn dem Kind durch den Kauf ein laufender Nachteil entstanden wäre der über den Kaufpreis hinaus geht. Zb ein Haustier das dann eben laufende Kosten verursacht!

Keineahnung457  29.04.2024, 09:34

Das stimmt nicht. Erkennst du die Gesetze in Deutschland nicht an?

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kuestenflueger  29.04.2024, 09:49
@Peppie85

wer kinder richtig erzieht braucht keine paragrafenreiter !

da hat er eben KeineAhnung ?

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Peppie85  29.04.2024, 10:27
@kuestenflueger

Die Haltung finde ich sehr intressant, du beklagst dich über mangelnde Bildung, bist aber nicht gewillt etwas dagegen zu unternehmen...

Das kann für mich nur zwei Hintergründe haben:

  • du weißt es selbst nicht genau
  • du willst garnicht, dass es besser wird, dass du a.) die anderen besser ausnehmen kannst, oder dich b.) besser wichtig machen

lg, Anna

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ich würde A und C sagen. Es ist schwierig abzuschätzen ob nun ein Kind sechs oder sieben Jahre alt ist. Zumal das Erworbene altersgerecht war

Wenn das Malbuch noch unbenutzt gewesen wäre, hätte er es zurück nehmen müssen, wenn die Eltern ihn darum bitten.

Nur stellt sich die Frage, warum die Eltern einem Kind Taschengeld geben, wenn es dann doch nichts selbständig damit kaufen kann, was obendrein altersgerecht ist.

kuestenflueger  29.04.2024, 14:50

das ist normalfall im leben !

aber man kann sich wie eine politgruppe , hinter §§§ stecken ;-((

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Prinzessle  29.04.2024, 16:14
@kuestenflueger

Ja ich weiss, und ich meine es handelt sich hier wohl um einen Betrag von unter 10 Euro...also würde ich sagen, sie dürfen es behalten, denn so kann ich es auch nicht mehr verkaufen...

Weil immerhin können sie das Malbuch dann noch in die Papiersammlung bringen...also ein paar Euro kratzen mich echt nicht.

Wobei ich seine Eltern schon als total Inkompetent angesehen hätte.

Warum geben sie ihm dann Sackgeld und warum müsste ich wissen, wie alt jemand ist?

Und dann, ich gab meinen Kindern Taschengeld, damit sie mit Geld umgehen lernten...ich wäre Vorständig geworden, wenn der Kioskverkäufer meinem Knirps ein Pornoheft verkauft hätte...nur da hätte ich mich auch gefragt, was grad bei mir schief läuft.

in meinem Leben stand ich einmal für eine Weile an der Kasse...er kaufte Spirituosen und ich verlangte den Ausweis.

Er war 25 und quittierte es mit einem Lachen, sagte, das passiert ihm immer wieder, während ich mich entschuldigte.

Nun gut, wenn ich mit 63 Jahren nach einem Ausweis gefragt werde,...was mir mal lachend passierte, dann ist das ein lachendes Intermezzo, das den Tag erhellt.

Ich las mal einen Bericht, wie die Polizei erkennen kann, ob nun jemand 15 oder 16 Jahre alt ist...aber von Verkäuferinnen erwartet man dies schon?

Es ist schlicht unmöglich, wenn man ihn nicht kennt und somit sein Geburtsdatum, wie alt oder jung er ist...das sind grobe Einschätzungen.

Jeder denkende Mensch, hätte dies angenommen, entschädigt und sich darin eine Spielecke eingerichtet.. während die Mama in Ruhe, sehr viel lukrativere Geschäfte eingeht...

Man darf durchaus spielen, wer es nicht tut...der sitzt auf der Bank, wo es nur um Paragraphen geht und der Anwalt sich eine goldene Nase verdient.

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Klingt eigentlich alles richtig. Aber wenn er da rein malt, kann man es natürlich nicht mehr zurück nehmen. Eltern haften für die Kinder oder wie war das.

Andere frage, was hat der denn für fiese Eltern, dass die einfach dem Kind das Malbuch abnehmen wollen?

Sollen die dem halt kein Geld in die Hand drücken, so ein ding ist das 😅

Ausgehend vom deutschem Recht sind Kinder unter 7 Jahren nicht geschäftsfähig d.h. nicht einmal beschränkt geschäftsfähig. Rechtswirksam hätte das Kind das Malbuch allenfalls im Auftrag der Eltern kaufen können. Ich denke der Händler muss das Malbuch zurücknehmen.