Muss ein Vermieter Abstellmöglichkeiten zur Verfügung stellen?

11 Antworten

Von Müssen kann keine Rede sein.Vor Einzug sollte sich der Mieter erkundigen.

BEVOR man einen Wohnungsmietvertrag abschliesst, schaut man sich im NORMALFALL die Bude an und klärt DABEI ob. und welche Abstell-und Unterstellmöglichkeiten es z.B. für Zweiräder, Kinderwagen und sonstiges "Gerümpel" vom Mieter gibt. Üblich ist auch die Frage nach den Möglichkeiten zum Trocknen feuchter Wäsche, weil ja nicht jeder einen elektrischen Trockner im Haushalt hat. Wenn diese Fragen NICHT vor Vertragsschluss geklärt wurden, kann man ohne weiteres auch "nachverhandeln", wobei aber der Vermieter eindeutig im Vorteil ist.

Der Vermieter vermietet die Wohnung so, wie sie im Mietvertrag beschrieben ist. Wenn da kein Stellplatz, Fahrradkeller oder ähnliches erwähnt ist, braucht er das auch nicht anzubieten.

Wir Vermieter schulden meist das, was mietvertraglich vereinbart wurde. Laut Bauordnung hier bei uns gehört dazu eine Abstellfläche von mindestens 6 m² je Mietgegenstand.

Schaue also in die Vereinbarungen.

Nein, muss er nicht. Wenn er keinen Abstellraum oder ähnliches besitzt, kann er sich ja keinen aus den Rippen schneiden. Er kann nur das Vermieten und zur Verfügung stellen, was er hat..