Muss ein PKW abgemeldet sein um Kurzzeitkennzeichen zu bekommen?

4 Antworten

Düsseldorf hat es richtig gemacht. Die andere Regelung aus Dormagen kann nicht funktionieren. Der Sachbearbeiter war wohl nicht ganz bei der Sache.

Vielen Dank für die Antworten. Das die Vorgehensweise in Düsseldorf die "richtigere" sein muss war mir von der Logik her klar und so kannte ich es auch nur bisher. Ich frage mich allerdings wie es sein kann, dass das Amt in Dormagen zu solchen Aussagen kommt. Vor allem, da mir der gleiche Fall dort gleich 2 mal innerhalb von 3 Monaten passiert ist und das bei 2 unterschiedlichen Sachbearbeitern. Hört sich ja schon fast nach einer internen Regelung an, wobei mir allerdings der Sinn dahinter verborgen bleibt. Und müssten nicht eigentlich alle Ämter gleich verfahren?! Das es Amtswillkür sein könnte um es den "Kunden" absichtlich so schwer zu machen kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Das würde sich doch ziemlich schnell negativ rumsprechen. Ich hatte mir schon überlegt Kontakt zum Amtsleiter aufzunehmen um mir die Sache erklären zu lassen. Vor allem ist es sehr ärgerlich, wenn man 1 1/2 Stunden im Warteraum sitzt nur um dann so abgespeist zu werden.

Hallo,

die Vorgehensweise in Düsseldorf war auch richtig und auch immer noch gängig. Bei der anderen Zulassungsstelle bist du dann wohl an eine Person geraten die noch ein bisschen "Nachhilfe" gebrauchen kann.

Wichtig ist in der Tat bei der Zulassungsstelle die Versicherungs-Kennnummer, damit eine Zuordnung im Falles des Unfalles erfolgen kann und dieser nicht dem aktuellen Halter angelastet wird. Wie du erwähnt hast, wird die Fahrgestellnummer dann vom Käufer eingetragen. Bei einer entgültigen Zulassung des Fahrzeugs werden dann die Rote Nummer und das Amtliche Kennzeichen zusammengeführt und nach Tagen berechnet.

LG vom Polarfuchs

hallo,man brauch nur ne nr.von der versicherung....wegen schutz.....perso um sich ausweisen zu können den rest trägst du später in das teil....was du auf dem amt bekommen hast.....so war es jetzt schon 3 mal bei mir.....denn wenn ich losfahre und mir einen wagen anschaue,kann ich die fahrgestellnr. noch nicht wissen....einfacher wäre es wenn du dem verkäufer unterschreibst das du den wagen innerhalb von 3 tagen ummeldest....dann könntest du mit den nr. am wagen zu deinem amt fahren....einfach ummelden fertig....das wäre viel leichter,denn wenn du den wagen nicht anmeldest....kommt eine gebühr von 70-80€ von der versicherung auf dich zu....