Muss ein Nachmieter Maklerprovision zahlen,auch wenn ich für die Suche schon zahle,also doppelt?

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Es hört sich so an, als hättest du über eine Maklerin die Wohnung vermittelt bekommen, die du nach 2 Monaten wieder verlassen willst. Die selbe Maklerin bietet dir nun an, sofort einen einen Nachmieter zu vermitteln. Du müssest dann Provision bezahlen. Falls du einen Maklervertrag unterschrieben hast, ist das das rechtens. Wenn dieser Maklervertrag ein Alleinauftrag ist, müssen die Interessenten, die du beibringst, ebenfalls eine Maklercourtage an die Maklerin zahlen, falls sie den Mietvertrag mit dem Vermieter abschließen. Der Vermieter muss zuvor den Mietvertrag mit dir auflösen, wenn er den Nachmieter als neuen Mieter akzeptieren will. Der Vermieter ist nicht verpflichtet einen Nachmieter, den du stellst, zu akzeptieren. Dem Makler würde die Provision entgehen, weil du neben seinen Bemühungen einen Nachmieter gesucht hast. Voraussetzung ist auch, dass der Zeitraum des Maklers nicht begrenzt wurde, in dem der Makler einen Nachmieter beibringen sollte.

Eine Maklercourtage fällt Immer dann an, Wenn aufgrund der Tätigkeit des Maklers ein Mietvertrag zu Stande kam. Dabei ist es egal, ob der Mieter oder der Nachmieter mit dem Makler einen Vertrag geschlossen hat. Wenn der Nachmieter also die Wohnung bekommen Hätte aufgrund der Tätigkeit des Maklers, dann müsste dieser auch dessen Dienste bezahlen. Es wäre auch möglich, wenn sie mit dem Makler einen Vertrag haben und dieser einen Nachmieter findet, dass sie dann die Maklercourtage bezahlen müssen.

@Hallo Hanfried,

grundsätzlich kann die Maklerin sowohl eine Außen- als auch eine Innenprovision aushandeln. Eine von dem der einen Nachmieter sucht und natürlich auch von dem Mietinteressenten. Dies ist gang und gebe!

  1. Dann kommt es darauf an, welchen Vertrag Du mit der Maklerin abgeschlossen hast. Hatte Sie den Alleinauftrag oder war vereinbart, dass Du sofort oder nach einer bestimmten Zeit selbst nach einen Nachmieter suchst?

  2. Deshalb verstehe ich nicht, warum hat sich die Interessentin, welche Du selbst gesucht hast mit der Maklerin die Wohnung angeschaut und nicht einen Termin mit Dir ausgemacht?

Dann hätte die Maklerin auch kein Anrecht Provision von Dir zu verlangen! Aber wie gesagt wichtig wäre zu wissen was der Maklervertrag aussagt. Schreib also erst den Wortlaut, dann kann man weiterhelfen.

Provision musst du nur für das Zustandekommen deines Mietvertrages zahlen, nicht für den Nachmieter! Natürlich darf der Makler dann von der neuen Mieterin eine Kaution verlangen, wenn er mit der Vermittlung durch den Vermieter beauftragt wurde.

Ist denn der Vermieter überhaupt mit einem Nachmieter einverstanden (die Zusicherung schriftlich geben lassen) - das ist doch wohl die entscheidende Frage. Ist der Vermieter überhaupt mit der Vermittlung über einen Makler einverstanden. Wieso suchst du selbst nach Nachmieter, die dann zusammen mit der Maklerin die Wohnung besichtigen? Wenn die Vermittlung der Wohnung über die Maklerin zustandekommt und ein Mietvertrag geschlossen wird, kann die Maklerin natürlich nur einmal dafür die Provision bekommen - und wer die bezahlt müsste doch im Maklervertrag stehen. Provisionen können auch geteilt werden, die Hälfte der Mieter und die andere Hälfte der Vermieter bzw. du. Kannst du den Maklervertrag wegen Untätigkeit kündigen? - klär das doch.