Muss ein Ehrenamt bei der Jobsuche angegeben werden?

8 Antworten

Manche Arbeitgeber werden es positiv sehen, weil sie erkennen, dass du dich engagierst, dass du bereit bist für Dinge, die dir wichtig sind, Zeit zu investieren, dass du an deiner Umwelt interessiert bist, dass du dich nicht einfach nur von Wochenende zu Wochenende hangelst, dass du bereit bist, Verantwortung zu übernehmen etc. Außerdem sehen sie vielleicht auch, dass du bestimmte Dinge durch das Ehrenamt lernst und einübst, die sich bei der Arbeit auszahlen werden.

Andere Arbeitgeber befürchten jedoch vielleicht, dass du zu viel Zeit in dein Ehrenamt stecken könntest und die Arbeit dann zurückstehen würde.

Wenn dir der Job außerordentlich wichtig ist und du ihn unbedingt haben möchtest, könntest du versuchen, dich dort umzuhören, vielleicht einen Mitarbeiter zu befragen, ob er weiß, wie der Betrieb solchen Engagement gegenüber steht. Wenn du den Job schon gerne haben möchtest, aber nicht um jeden Preis, dann würde ich an deiner Stelle aufrichtig zu meinem Engagement stehen. Immerhin sagt es bestimmt auch viel über dich aus und deswegen sollt ein Arbeitgeber, bei dem du dich wohlfühlst, dein Ehrenamt auch wertschätzen oder zumindest respektieren können.

Ich würde es definitiv im Vorfeld mitteilen. Was könnte die Konsequenz sein wenn du es verschweigst?

Du hast während der Probezeit die eine oder andere Verhandlung, im dümmsten Fall wirst du ohne Begründung in der Probezeit entlassen weil sich der Arbeitgeber übergangen fühlt oder der Meinung ist, dass man ihm das hätte vorher erzählen müssen.

Du verwechselst da das (freiwillige) Ehrenamt mit der gesetzlichen Bürgerpflicht!

Zum Schöffen wird man im Rahemen seiner Bürgerpflicht berufen, das kann man nur sehr schwer verweigern!

Du solltest im Vorstellungsgespräch die Karten auf den Tisch legen, dass dich der Stadt zur Schöffin berufen hat. Und auch sagen, dass du halt keine Möglichkeit hattest, das Amt abzulehnen, weil zum Zeitpunkt der Berufung keiner der anerkannten Ablehnungsgründe auf dich zutraf.

Dass du dann abwesend bist, sollte nicht dein Problem sein! Schliesslich musst du auch vertreten werden, wenn du erkrankst oder deinen Urlaub nimmst!

Und eine Einberufung kommt nicht unerwartet von heute auf morgen, die Sitzungspläne bekommt man rechtzeitig mitgeteilt.

Niemand ist unersetzlich, das vergessen Firmen und viele Arbeitnehmer nur gerne.

GoetheDresden  12.11.2013, 20:42

Also ICH wurde zum Schöffen berufen, weil ich mich explizit darauf beworben habe (Januar 2013). Ende der Bewerbungsfrist war im März 2013. Einfach so wird in Dresden niemand zum Schöffen ernannt.

Als Schöffe musst dieses angeben, da dein Chef dich zu den Terminen freistellen muss. Wenn du es verschweigst und du einen Termin hast indem dich dein Chef freistellen muss, ist das eine Grund zur fristlosen Kündigung. Da du aber ungefähr weißt, wieviel Termine du wahrnehmen musst im Jahr, kannst du dieses ja in deinem Bewerbungsgespräch sagen , dass es nicht so oft der Fall ist.

auf alle Fälle angeben denn gerade ein Schöffe muß Recht beachten. Es werden nicht so viele Verhandlungen pro Jahr sein dass dies dem AG irgendwie belasten wird. Als Schöffe aufzutreten wird dir bei der Auswahl eher Vorteile bringen denn da hast du sehr hohes Vertrauen und Zuverlässigkeit