Muss ein DJ bei wirklich für jedes Remix alle Rechteinhaber um Erlaubnis fragen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

also um dir mal noch eine klare Antwort zu geben.... was das Recht sagt und was letzendlich gemacht wird, sind gerade im Elektro-Genre 2 paar Schuhe. Es wird dich niemand verklagen wenn du einen Track in einem Dj-set verwendest und zb bei soundcloud hochlädst. Im Gegenteil.

Ich habe noch nie jemand gefragt und beabsichtige auch nicht das zu tun.. weist du was man heute mit einem release ine einem Elektrogenre verdiehnt??? Fast nichts. Wir waren 2012 mit Volt & Vintage - Rush (Sisko Electrofanatik Remix) 6 Wochen in den Beatport Top 10 Techno und haben nicht mal 1000€verdiehnt. Was bei den Tracks herum kommt die es nicht in die Charts schaffen brauch ich dir wohl nicht sagen.

Tatsache ist das man als Act in dem Genre sein Geld mit Gigs in den Clubs verdiehnt. Aber auch da an regelmässige Bookings zu kommen ist nicht einfach bei der Masse an Konkurenz. Also produzierst du Tracks und veröffentlichst die, lädst Dj-Sets hoch und hoffst das so viele Leute wie möglich das in die Hände bekommen, weil es Werbung für dich ist. Ich persönlich schau nach einer Neuveröffentlichung immer nach ob unsere Tracks bei Zippy-share etc auftauchen. Nicht um die Leute an zu zeigen, sondern um mich zu vergewissern das unsere Produktionen möglichst weit verbreitet werden.

Versteh mich nicht falsch. Ganze Tracks bei Zippy etc hoch zu laden ist illegal und es gibt auch Artists, die nach sowas Ausschau halten um ihren Anwalt Sammelklagen schicken zu lassen, um so an Geld zu kommen. Das trifft aber meist eher auf bekannte Künstler aus der Pop-Scene zu.

Ich würde mir also bei sowas keine Gedanken machen. Wenn du den Künstlern einen Gefallen tun willst, schreib eine Tracklist zu dem Set, oder lade es bei Mixcloud hoch, das erkennt die Track-Id´s automatisch .. Nachfragen solltest du höchstens wenn dir Promos, also unveröffentlichte Tracks in die Hände fallen. Aber auch hier sind die meisten Labels damit einverstanden wenn du in der Tracklist erwähnst das es eine Promo von Label xy ist.

Du wirst sehen, viele Artists sind dir anschliessend noch dankbar für die Werbung. Falls du es nicht glaubst, lies die Kommentare unter einem Set von uns:

https://soundcloud.com/volt-31/volt-vintage-techno-for

Was die Sache mit der Gema angeht: ... Wenn du ein Set im Club o.ä. spielst, zahlt der Veranstalter Gema Gebühren, da hast du also nix mit am Hut. Das gleiche gilt für Sets die im Radfio gespielt werden .... Generell sind sowieso die wenigsten in dem Genre bei der Gema gemeldet. Ich selbst bereue meine Mitgliedschaft dort schon seit langem. Du hast relativ viel Aufwand und wenn du nicht gerade Dieter Bohlen oder so heist, gibts vom Kuchen eh nicht viel ab.

Ich hoffe das hat dir geholfen. Also lass dich nicht verunsichern, hab Spass mit dem Mixen und respektiere die Arbeit, die sich viele Artists machen um ständig für Nachschub zu sorgen.

Viel Erfolg... Markus

690sm 
Fragesteller
 26.01.2014, 23:11

Herlichen Dank Markus, genau sowas wollte ich hören!

Das sich damit kaum Geld verdienen lässt ist mir durchaus bewusst, nur sollte das hart verdiente Geld nicht schlussendlich für Anwalt usw draufgehen.

Das veröffentlichen der Tracklist erachte ich als selbstverständlich!

MrVolt  26.01.2014, 23:53
@690sm

hey, gern geschehen....

ja, den einen haben das Internet und illegale Downloads in den letzten Jahren das Geschäft vermiest, den anderen hat es völlig neue Möglichkeiten eröffnet sich Gehör zu erschaffen.

Die Zeiten haben sich halt geändert, wer nur an Kohle denkt sollte es eh besser lassen. Entweder man liebt den Stuff oder eben nicht ;-)

in deutschland mußt deu gema-gebühren zahlen um musik von anderen, öffentlich, aufzuführen oder zu verwerten. wenn du andere lieder für nen eigenen song nutzt und den veröffentlichst, mußt du tantiemen an den künstler zahlen, von dem du das lied gemoppst hast.. wies international ist, weiß ich nicht. ich glaube tantiemen sind aber international so.

690sm 
Fragesteller
 24.01.2014, 17:32

Ja bei uns heisst das SUISA, dafür zahel ich aber nur Gebühren um Originale Lieder aufzulegen, der Veranstalter teilt dann der SUISA mit welche Lieder gespielt wurden und dann wird das Geld dann irgendwie richtig verteilt :).

Aber Praktisch gesehen. Ich weiss nicht wie es ist, aber ich glaub niemals, dass auch nur ein bruchteil der DJs alle Erlaubnisse haben. Bei den TOP of the World DJs wirds da anders aussehen, aber bei Semi-professionellen oder Nebenjob Djs.

Gibt's nur kleine Bussen und man nimmt es in Kauf? Gibts es Künstler die Ihre lieder offiziell für Weiterbearbeitung freigeben?

Kleine DJs verdienen ja nicht unbedingt viel Geld, und vorallem nicht mit einzelnen Liedern, sondern eben mit ihrer Dienstleistung Musik zu machen.

Für mich sieht es so aus als einfach 95% urheberrechte verletzen.. was meint ihr?

buddelbier  24.01.2014, 17:39
@690sm

hier war es ja so das der heino ( ein burner-sänger :) ) lieder von rammstein, den hosen etc. verwurstet hat. fanden die nicht alle gut, aber konnten/ oder können nichts machen, solange er denen eben für jedes seiner verkauften lieder abdrückt und keine illegalen sachen macht. hier ist die gema wohl richtig heiß drauf kleine dj´s dran zu kriegen. jede öffentliche veranstaltung in D mußt du bei der gema anmelden (personenzahl, größe der halle, eintrittspreis etc.) und dann bei der gema kohle dafür abdrücken. ich denke in der schweiz wirds ähnlich sein ...das dadurch das geistige eigentum der künstler geschützt wird. http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht_(Schweiz)

690sm 
Fragesteller
 24.01.2014, 18:36
@buddelbier

Aber nur weil ich mich bei der GEMA (oder eben SUISA in der Schweiz) anmelde, habe ich noch nicht das Recht fremde Lieder zu verändern. Als DJ verkaufe ich ja auch nicht lieder (solange ich nicht einen gewissen Bekanntheitsgrad erlange) sondern verkaufe eine Dienstleistung. Sprich ich mache nur indirekt mit dem Lied des fremden Geld.

Gibt's da Gerichtsurteile?

Es geht nicht um Orinigale Titel, sonder eben durch mich veränderte.

Vielen Dank euch

buddelbier  24.01.2014, 18:41
@690sm

ja tantiemen ( anteilige zahlungen von dir an den künstler aus deinen einnahemen, durch das geklaute lied) an den urheber zahlen, wenn du sein stück oder teile davon benutzt die klar erkennbar dem künstler gehören. google mal plagiate musik

690sm 
Fragesteller
 24.01.2014, 21:20
@buddelbier

Das heisst für mich soviel wie:

Solange ein DJ nicht CDs mit gemixten Liedern veröffentlicht und damit Geld verdient, solange interessiert es den Urheber schlichtweg nicht. Sollte der DJ aber einen Knaller-Mix hinblättern welche in den Charts Erfolge feiert, er plötzlich via ITunes sein Mix zum Verkauf anbietet, muss er mit den Urheber eine Tantieme vereinbaren.

Wie siehts bei Live-Auftritten aus? Der DJ hat durch seine knaller-Mixes Ruhm und Ehre erreicht, wird dementsprechent sehr gut für seine Auftritte bezahlt. Er verkauft nicht das Lied, respektive Teile des Liedes sondern eben sein Talent zum mixen.

Muss er nun hier auch von seiner Auftrittsgage Tantiemen verteilen? Ich verstehe das noch nicht ganz, ihr seid mir aber eine grosse Hilfe!

690sm 
Fragesteller
 24.01.2014, 23:08
@690sm

Ich bin gerade auf Creative Common (CC) Lizenz gestossen, womit einem quasi erlaubt wird vieles mit dem Lied zu machen, solange man nicht Geld damit verdient.

Ist das verbreitet? Gibt es eventuell sogar viele Künstler die unter CC veröffentlichen?

Also Dein Ansprechpartner ist immer der Verlag. Diesen kannst Du in der GEMA-Repertoiresuche herausfinden, wenn Du Titel und Namen des Komponisten kennst.